Horn: Impfpflicht ist ein "leeres Gesetz", das der Minister erst schreiben muss
Im Vergleich zum ersten Entwurf sieht Rechtsanwalt Florian Horn in der jetzigen Version der Impfpflicht einige Verbesserungen - so wurde etwa ein Monitoring-Verfahren verankert, das "durchaus wichtig" ist, wie der Anwalt sagt. Dennoch würde sich Horn an "manchen Stellen noch mehr wünschen". Denn das Gesetz sei ein Kompromiss geworden.
Grundsätzlich sei der Entwurf in Ordnung, aber: "Das vorliegende Gesetz enthält erstaunlicherweise KEINE vollständige Impfpflicht. Zur Wirksamkeit kann erst der Minister eine VO über die Impfintervalle erlassen. Davor ist die Pflicht leer. Das halte ich nicht für sinnvoll und zuviel Macht beim Minister", so der Anwalt auf Twitter. Im PULS 24 Interview erklärt er, was er damit meint.
https://twitter.com/fhorntweets/status/1482858579992453135
Der Rechtsanwalt kritisiert, dass im Gesetzestext eine Anordnung für die Impfpflicht stehe, aber weder Impfstoffe noch die Intervalle angegeben werden. Die Regierung argumentiert, dass dies nötig sei, um flexibel reagieren zu können. Horn sieht zu viel Macht beim Minister, der dies erst in zukünftigen Verordnungen regeln muss.
Um die Phase drei der Impfpflicht - also die technischen Kontrollen - einzuführen, sieht das Gesetz sogar eine Verordnung der Regierung vor, die dann einen Stichtag vorlegen muss. Das sei laut Horn zu kompliziert und "nicht sinnvoll" und sollte im Gesetz jetzt noch geändert werden.
Es brauche vielmehr eine "klare Verordnungsermächtigung" - also eine Grundausstattung für den Minister im Gesetz. So sei es ein "leeres Gesetz", das der Minister erst schreiben müsse. Die Epidemie ist eine Herausforderung für den Rechtsstaat, aber man sollte dennoch im Setting des Rechtsstaates bleiben, so Horn.
Offene Fragen
Offene Frage sieht der Anwalt außerdem noch bei den Verwaltungsstrafen und beim Monitoring, das ja laufend untersuchen sollte, ob die Impfpflicht noch Sinn ergebe. Hier sollte laut Horn eine Berichtspflicht für den Minister verankert werden.
Dass Schwangere ausgenommen sind sei faktisch keine Gefahr mehr, weil viele erkannt hätte, dass die Impfung auch für Schwangere wichtig ist. Es sei aber dennoch eine politische und keine rechtliche Entscheidung gewesen, so Horn.
Zusammenfassung
- Rechtsanwalt Florian Horn sieht im aktuellen Gesetzesentwurf zur Impfpflicht noch einige Mängel und sieht zu viel Macht beim Gesundheitsminister und der Regierung.
- Der Rechtsanwalt kritisiert, dass im Gesetzestext eine Anordnung für die Impfpflicht stehe, aber weder Impfstoffe noch die Intervalle angegeben werden.
- Die Regierung argumentiert, dass dies nötig sei, um flexibel reagieren zu können. Horn sieht zu viel Macht beim Minister, der dies erst in zukünftigen Verordnungen regeln muss.
- Es brauche vielmehr eine "klare Verordnungsermächtigung" - also eine Grundausstattung für den Minister im Gesetz. So sei es ein "leeres Gesetz", das der Minister erst schreiben müsse.
- ie Epidemie ist eine Herausforderung für den Rechtsstaat, aber man sollte dennoch im Setting des Rechtsstaates bleiben, so Horn.