Vaginale Verletzungen nach Schulterbehandlung: Freispruch für Arzt
Ende August 2019 ging Antonia P. zu einem Orthopäden, weil sie Schmerzen in der Schulter hatte. Dort musste sie sich bis auf die Unterwäsche ausziehen und sich hinlegen, wie sie im Interview mit PULS 24 Chefreporterin Magdalena Punz nun schildert. "Ohne Aufklärung", "ohne Ankündigung", habe sie der Arzt dann mit dem Finger vaginal penetriert. Sie habe einen Vaginalriss und mehrere Blutungen erlitten, sagt sie. Sie sei "schwer verwirrt" und "verstört" gewesen, erinnert sich P: "Man ist wehrlos".
Am Freitag stand der Arzt deshalb vor dem Wiener Straflandesgericht. Verhandelt wurde wegen des Vorwurfs des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Der Arzt wurde freigesprochen.
Lange gab es keine Hilfe
Vorangegangen sei dem Prozess ein jahrelanger Lauf durch den Behördendschungel, wie Antonia P. schildert. Zuerst seien die Anzeigen - es gibt auch andere Betroffene, P. weiß von fünf Frauen - von der Staatsanwaltschaft abgewiesen worden. Nur weil sie eine gute Versicherung habe, konnte sie Fortführungsanträge stellen.
P. fühlte sich lange alleine gelassen - die Ärztekammer habe keine Konsequenzen gezogen. In Oberösterreich habe der Arzt ein Berufsverbot, dieses wurde aber von der Staatsanwaltschaft beantragt - in anderen Bundesländern könne der Arzt weiter praktizieren, so P. Die Patientenanwaltschaft habe sie abgewiesen, weil diese für strafrechtliche Anliegen nicht zuständig sei und auch die Volksanwaltschaft habe ihr nicht helfen können. "Bestürzend, dass keine Konsequenzen gezogen werden", findet P.
Dennoch wollte sie unbedingt vor Gericht - damit so etwas nicht noch einmal passiert, wie sie sagt. "Ich wünsche mir eine Verurteilung, damit Frauen künftig vor solchen Übergriffen geschützt werden können", sagte sie vor dem Prozess. Doch dazu kam es nicht.
Freispruch für Arzt
Der Arzt berief sich auf eine Behandlungsmethode aus der Osteopathie. Die nicht sehr gängige Methode wird "Vaginal-Touché" bezeichnet. In Handlungsempfehlungen heißt es eigentlich, dass vor der umstrittenen Behandlung Gespräche und Einverständniserklärungen eingeholt werden sollten, sagt Marina Baier-Grabner, die Anwältin von Antonia P. Die habe es dem Fall aber nicht gegeben. "Ich lehne Osteopathie ab", sagt P., die selbst Medizinerin ist - die Methode sein nicht evidenzbasiert.
Die Richterin hat schließlich aber ausgeführt, dass auch sie glaube, dass nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Es fehle aber der Vorsatz des Amtsmissbrauchs. Der Arzt wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.
Zusammenfassung
- Antonia P. wirft einem Arzt vor, bei einer osteopathischen Behandlung seine Autorität ausgenutzt zu haben. Sie erlitt bei einer Behandlung wegen Schulterschmerzen Verletzungen im Vaginalbereich. Der Arzt verweist aber auf eine anerkannte Therapieform und wurde freigesprochen.