Gesetz fertig: Impfpflicht ab 18 Jahren ab Februar, ab Mitte März Strafen bis 3.600 Euro

Der Gesetzesentwurf für die Impfpflicht ist fertig. Die Impfpflicht wird demnach erst ab 18 Jahren gelten und mit Februar in Kraft treten. Ab Mitte März wird es zunächst als Kontrolldelikt geahndet und mit bis zu 3.600 Euro bestraft.

Mit Experten und Vertretern der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS wurde in den vergangenen Tagen lange und zäh über den Gesetzesentwurf für die allgemeine Corona-Impfpflicht diskutiert. Nun ist die Gesetzesvorlage fertig.

Die Details:

  • Die Impfpflicht wird erst ab 18 Jahren gelten und ab Anfang Februar in Kraft sein, zunächst noch ohne Strafen (Phase 1).
  • Ab 15. März als Kontrolldelikt (bei Verkehrskontrolle n etc.) geahndet (Phase 2).
  •  Ab April gibt es Strafen bei Nichteinhaltung des Impftermins (Phase 3).
  • Der Strafrahmen liegt zwischen 600 und 3.600 Euro, es wird keine Ersatz-Freiheitsstrafe geben.
  • Strafen zeitlich gestreckt: Eine zweite Strafe soll es erst geben, wenn der Landesverwaltungsgerichtshof über die erste Strafe geurteilt hat. Das läuft darauf hinaus, dass es wohl nur eine Strafe pro Jahr geben wird.
  • Ausnahmen sind für Schwangere, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Genesene (für 180 Tage) vorgesehen.
  • Ausnahmen werden von Amtsärzten und Epidemieärzten, bzw. durch fachlich geeignete Ambulanzen oder Krankenanstalten festgestellt und eingetragen - Hausärzte dürfen keine Impfpflicht-Befreiung ausstellen.
  • Die Impfpflicht wird dem Gesetz zu Folge bis 31. Jänner 2024 in Kraft bleiben

Jungwirth analysiert den Impfpflicht-Gesetzesentwurf

Michael Jungwirth, stv. Chefredakteur der "Kleinen Zeitung", analysiert den vorgestellten Gesetzesentwurf für die Corona-Impfpflicht.

Impfpflicht kommt in drei Phasen

Die Impfpflicht wird in drei Phasen eingeführt. Ab Anfang Februar - in einer "Eingangsphase" bis 14. März - wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. Erst dann wird die Impfpflicht zum Kontrolldelikt, die Kontrollen erfolgen etwa im Straßenverkehr. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen. Der Strafrahmen reicht von 600 Euro (im abgekürzten Verfahren) bis 3.600 Euro (im ordentlichen Verfahren).

Per Verordnung der Bundesregierung wird dann ein Erinnerungsstichtag festgelegt, ab dem ein Erinnerungsschreiben an alle ungeimpften Personen geschickt werden, das sie zur Impfung auffordert.

Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann die dritte Phase in Kraft. Dann kann und wird ab einem (per Verordnung der Bundesregierung festgelegten) Impfstichtag - mit der Zustimmung des Parlaments - auch zu automatisierten, flächendeckenden Strafen für ungeimpfte Personen kommen.

Beschluss im Nationalrat am Donnerstag

Beschlossen werden soll das Impfpflicht-Gesetz dann am Donnerstag kommender Woche im Nationalrat. Zuvor ist am Montag die Behandlung im Gesundheitsausschuss vorgesehen, dabei ist auch ein öffentliches Hearing mit Experten angesetzt.

Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über diese verfügen die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat. Die Regierung war aber bemüht, eine breitere Zustimmung zu erhalten - und zwar über Einbindung von SPÖ und NEOS; die FPÖ lehnt die Impfpflicht ja komplett ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Bundeskanzler Karl Nehammer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) haben Sonntagmittag den Gesetzesentwurf sowie die Modalitäten der Impfpflicht präsentiert.
  • Die Details: Die Impfpflicht wird erst ab 18 Jahren gelten und ab Anfang Februar in Kraft sein
  • Ab Mitte März als Kontrolldelikt (bei Verkehrskontrollen etc.) geahndet; ab April Strafen bei Nichteinhaltung des Impftermins
  • Der Strafrahmen liegt zwischen 600 und 3.600 Euro, es wird keine Ersatz-Freiheitsstrafe geben.
  • Strafen zeitlich gestreckt: Eine zweite Strafe soll es erst geben, wenn der Landesverwaltungsgerichtshof über die erste Strafe geurteilt hat. Das läuft darauf hinaus, dass es wohl nur eine Strafe pro Jahr geben wird.
  • Ausnahmen sind für Schwangere, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Genesene (für 180 Tage) vorgesehen.