Finanzministerium hilft beim Rechnen von Entlastung
Ein großer Teil der Entlastung erfolgte über die Senkung der ersten Einkommenssteuerstufe. Dieser Pfad wird fortgesetzt, indem nunmehr auch die zweite und dritte Stufe gesenkt werden. Im Detail wurde in der zweiten Stufe für Einkommen zwischen 18.000 und 31.000 Euro Jahreseinkommen mit Juli 2022 der Steuersatz von 35 auf 30 Prozent gesenkt. Bei Einkommen zwischen 31.000 und 60.000 Euro sinkt der Steuersatz von 42 auf 40 Prozent. Im kommenden Jahr wird zudem die kalte Progression abgeschafft. Bisher waren Steuerzahler ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig - im nächsten Jahr liegt diese Grenze bei 11.693 Euro. So steigen alle Tarifstufen in den kommenden Jahren um den Inflationswert.
Für Familien wurden mehrere Maßnahmen gesetzt. Der Familienbonus Plus wurde von 1.500 auf 2.000 Euro erhöht und der Kindermehrbetrag von 450 auf 550 Euro. Zudem wird einmalig eine Sonder-Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind ausbezahlt. Das ist eine Verdopplung der Familienbeihilfe im August, das Geld wurde automatisch aufs Konto überwiesen.
"Die Entlastungswelle hat im Sommer mit der Auszahlung der zusätzlichen Familienbeihilfe begonnen und setzt sich in zahlreichen Maßnahmen fort, die nun ihre Wirkung entfalten. In diesem Online-Rechner kann sich jede und jeder ausrechnen, mit welchen Beträgen er oder sie entlastet wird und die Folgen der Inflation abgemildert werden", sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) in einer Aussendung am Freitag.
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) ergänzte, dass die "aktuellen Teuerungsraten eine große Belastung für die Bevölkerung" seien und die Politik es sich nicht leisten könne, jetzt nicht zu helfen. "Mit dem Entlastungsrechner des Finanzministeriums können die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre persönliche Entlastung berechnen", so Brunner.
Zusammenfassung
- Im Detail wurde in der zweiten Stufe für Einkommen zwischen 18.000 und 31.000 Euro Jahreseinkommen mit Juli 2022 der Steuersatz von 35 auf 30 Prozent gesenkt.
- Bisher waren Steuerzahler ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig - im nächsten Jahr liegt diese Grenze bei 11.693 Euro.
- "Mit dem Entlastungsrechner des Finanzministeriums können die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre persönliche Entlastung berechnen", so Brunner.