Bericht zeigt noch einigen Handlungsbedarf bei Behinderungen
Der NAP habe von Anfang an schlechte Voraussetzungen gehabt, heißt es in dem Bericht. Denn es habe einen Finanzierungsvorbehalt des Finanzministeriums gegeben. Dort, wo strukturrelevante Maßnahmen angegangen worden seien, etwa im Rahmen der inklusiven Modellregionen im Bildungsbereich, seien diese finanziell unterdotiert gewesen. Dem Sozialministerium wird zugestanden, aus der Situation noch das beste gemacht zu haben.
Ein weiterer Fehler ist für die Autoren, dass die Bereiche in Zuständigkeit der Länder gar nicht in den Aktionsplan einbezogen waren. Daher sei er aus pragmatischen Gründen Maßnahmen weitestgehend auf Sektoren beschränkt worden, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen.
Inhaltlich berichten die Autoren beispielsweise von Kritik hinsichtlich fehlender Entwicklungen im Bereich der Gebärdensprache. Die gesetzlichen Bestimmungen seien unzureichend. Dabei wurde auch auf den Mangel an Dolmetschern hingewiesen.
Thema bleiben auch ungleiche Bildungschancen für Kindern mit Behinderungen. Erwähnt wird hier etwa das Fehlen verpflichtender inklusiver Bildungsstrukturen im elementarpädagogischen Bereich und die unzureichende Berücksichtigung der Österreichischen Gebärdensprache im schulischen Unterricht. Es gehören dazu aber auch fehlende oder unpassende Angebote nach Beendigung der Pflichtschulzeit und unzureichende Wege vom schulischen Sektor in Ausbildung und Beschäftigung.
Zu den Vorschlägen gehört eine Aufhebung der Ausnahme vom letzten verpflichtenden und kostenlosen Kindergartenjahr für Kinder mit Behinderungen sowie die Schaffung finanzieller Anreize für die Schulen, inklusive Maßnahmen zu setzen. Positiv im Bericht vermerkt sind Maßnahmen für Jugendliche mit Behinderung am Arbeitsmarkt. Auch in Sachen Barrierefreiheit gab es Fortschritte.
Die Ergebnisse und die Empfehlungen dieser Evaluierung seien eine wichtige Grundlage für den neuen NAP Behinderung 2022–2030, an dem die partizipativen Teams bereits arbeiteten, erklärte Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Aussendung. Er sei überzeugt davon, dass mit dem neuen Aktionsplan ein Qualitätssprung in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit in Richtung einer inklusiven Gesellschaft geschaffen werde.
Zusammenfassung
- Die Universität Wien hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Evaluierung des Nationalen Aktionsplans Behinderung für die Jahre 2012 bis 2020 vorgenommen.
- In praktisch allen relevanten Sektoren ist weiterer Verbesserungsbedarf gegeben.
- Denn es habe einen Finanzierungsvorbehalt des Finanzministeriums gegeben.
- Inhaltlich berichten die Autoren beispielsweise von Kritik hinsichtlich fehlender Entwicklungen im Bereich der Gebärdensprache.