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Burgtheater entlässt Teichtmeister mit "sofortiger Wirkung"

Nachdem die Polizei in der Wohnung des "Corsage"-Star zehntausende Dateien mit kinderpornographischen Inhalten sichergestellt hatte, gab das Burgtheater bekannt, den Schauspieler mit sofortiger Wirkung entlassen zu haben.

In einer Aussendung hieß es: "Mit großem Entsetzen haben wir durch die Medien von den Ermittlungsergebnissen und dem anstehenden Strafverfahren gegen Florian Teichtmeister erfahren. Die Presseerklärungen seiner Anwälte sprechen von 'geständig' und 'schuldig bekennen', es besteht für uns daher kein Zweifel, dass wir mit sofortiger Wirkung Florian Teichtmeister entlassen", heißt es in dem Statement.

"In der Zwischenzeit hat Florian Teichtmeister sein Arbeitsverhältnis mit dem Burgtheater mit sofortiger Wirkung beendet. Bis zum heutigen Tag lagen uns keine Grundlagen für eine arbeitsrechtliche Konsequenz vor, es gilt in Österreich die Unschuldsvermutung."

Teichtmeister, bekannt aus Film, Fernsehen und dem Theater, muss sich am 08. Februar vor dem Landesgericht Wien verantworten, nachdem die Polizei mutmaßlich 58.000 Mediendateien mit kinderpornografischem Material gefunden habe. 

Anwalt: Teichtmeister übernimmt "volle Verantwortung"

Der 43-Jährige habe die Fotos zwischen Februar 2008 und August 2021 aus dem Darknet heruntergeladen. Er selbst habe nie Minderjährige angerührt, wie es heißt. Laut seinem Anwalt Michael Rami werde sich Teichtmeister bei dem Prozess schuldig bekennen. Er habe in den vergangenen eineinhalb Jahren stets mit den Behörden kooperiert und sei auch seit zwei Jahren in psychologischer Behandlung, "mit deren Hilfe es ihm gelungen ist, seine seelischen Probleme aufzuarbeiten, die ihn zum Besitz der besagten Dateien gebracht hatten", so Rami in einem Medienstatement.

Statement des Anwalts von Florian TeichtmeisterPULS 24

Teichtmeister übernehme laut seinem Anwalt "die volle Verantwortung für die Vorwürfe". Berichtet wird auch davon, dass Teichmeister an Drehorten Fotos von teils minderjährigen Darstellern gemacht und daraus - mit Sprechblasen mit pornografischen Inhalten versehene - Collagen angefertigt habe. Eines dieser Bilder habe seine Lebensgefährtin entdeckt und daraufhin die Polizei informiert.

Teichtmeisters Anwalt betonte, "dass ihm ein rein 'digitales' Delikt vorzuwerfen ist, er also keinerlei strafbaren Handlungen gegen Menschen gesetzt hat". Laut Paragraf 207a StGB ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen, wer sich eine pornografische Darstellung einer unmündigen Person verschafft oder eine solche besitzt. Ermittlungen zu anderen Delikten wurden eingestellt, so Rami gegenüber der APA.

ribbon Zusammenfassung
  • Nachdem die Polizei in der Wohnung des "Corsage"-Star zehntausende Dateien mit kinderpornographischen Inhalten sichergestellt haben soll, gab das Burgtheater jetzt bekannt, dass der Schauspieler mit sofortiger Wirkung entlassen wurde.