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Tiroler PCR-Testausschreibung für rechtswidrig erklärt

Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat dem Einspruch der Lifebrain COVID Labor GmbH gegen die Ausschreibung des Landes Tirol für Laborleistungen für Covid-19-Tests stattgegeben.

Das Land hatte die Auswertungsfrist für PCR-Ergebnisse von 24 auf 14 Stunden reduziert. Diese Verkürzung sei somit nichtig, schrieb das Wiener Großlabor in einer Aussendung, die Ausschreibung des Landes rechtswidrig. Gegen den Spruch seien keine ordentlichen Rechtsmittel zulässig.

Verkürzung der Analysefrist eine "Verzerrung"

Eine ordentliche Revision wurde vom Landesverwaltungsgericht überdies für unzulässig erklärt, das Land Tirol hat die Verfahrenskosten zu tragen. Die Verkürzung der Analysefrist auf 14 Stunden stelle "eine Verzerrung des Bietermarktes dar" und diskriminiere "insbesondere nicht in Tirol ansässige Bieter", lautete die Begründung des Landesverwaltungsgerichts nach dem nunmehr abgeschlossenen Hauptverfahren.

In einem Schreiben vom 29. November hielt das Landesverwaltungsgericht zudem fest, dass "keine Rede davon sein (kann), dass die Reduktion von 24 Stunden auf 14 Stunden für den öffentlichen Auftraggeber durch ein Ereignis bedingt wurde, das er nicht hätte vorhersehen können".

Lifebrain beeinspruchte Vergabe

Nach dem Wirbel rund um die Durchführung von PCR-Tests in Tirol durch die HG Lab Truck, die Tochterfirma der HG Pharma, hatte das Land nach einer europaweiten Ausschreibung Mitte Juli eine Rahmenvereinbarung mit vier Bietern bzw. Bietergemeinschaften - darunter die Lifebrain COVID Labor GmbH - abgeschlossen. Die PCR-Testauswertungen wurden auf jeweils nach Regionen festgelegte Lose aufgeteilt und zunächst bis zum 30. September 2021 vergeben.

Per erneuter Ausschreibung vom 21. September wurde die Auswertungsfrist - also die Dauer von der Probe- bzw. Abstrichnahme bis zum Vorliegen des Analysebefundes - dann von 24 auf 14 Stunden verkürzt. Lifebrain hatte die neuerliche Vergabe aufgrund dieser Rahmenbedingung beeinsprucht, und war im Oktober vorerst aus den PCR-Testungen in Tirol ausgestiegen. Alle anderen Labore - wie die Virologie der Medizin-Uni Innsbruck oder die Tiroler Fachlabore - haben sich angepasst. Die Virologie Innsbruck übernahm jene Gebiete, für die Lifebrain zuständig gewesen war.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat dem Einspruch der Lifebrain COVID Labor GmbH gegen die Ausschreibung des Landes Tirol für Laborleistungen für Covid-19-Tests stattgegeben.
  • Das Land hatte die Auswertungsfrist für PCR-Ergebnisse von 24 auf 14 Stunden reduziert. Diese Verkürzung sei somit nichtig, schrieb das Wiener Großlabor in einer Aussendung, die Ausschreibung des Landes rechtswidrig.
  • Gegen den Spruch seien keine ordentlichen Rechtsmittel zulässig.
  • Die Verkürzung der Analysefrist auf 14 Stunden stelle "eine Verzerrung des Bietermarktes dar" und diskriminiere "insbesondere nicht in Tirol ansässige Bieter", lautete die Begründung des Landesverwaltungsgerichts.