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Tagfahrlicht allein reicht bei Nebel nicht aus

Nebel ist in den Herbst- und Wintermonaten ein ständiger Begleiter auf den Straßen und schränkt die Sicht erheblich ein. Autofahrende sollten daher auf jeden Fall aufpassen und Abstand halten. Das Tagfahrlicht, mit dem seit einigen Jahren alle Neufahrzeuge ausgestattet sind, ist bei Nebel alleine nicht ausreichend, warnte der ÖAMTC am Donnerstag. Bei trübem Wetter kann das Tagfahrlicht falsche Sicherheit vermitteln. Doch das Heck ist hier meist unbeleuchtet.

Das führe zu einer gefährlichen Situation, warnte ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Darüber hinaus ist das Tagfahrlicht bei schlechten Lichtverhältnissen generell keine zulässige Alternative zu Abblendlicht, selbst mit aktiver Heckbeleuchtung.

Viele Autos verfügen unabhängig vom Tagfahrlicht über eine automatische Aktivierung des Abblendlichts, diese reagiert aber nur dann gut, wenn es deutlich finsterer wird, beispielsweise bei der Einfahrt in einen Tunnel oder bei Dämmerung. "Bei Nebel messen die Lichtsensoren mitunter ausreichend Helligkeit, die schlechte Sicht erfordert aber Abblendlicht - dann muss man aktiv zum Lichtschalter greifen", erklärte der ÖAMTC-Experte. "Gleichzeitig sollte die Geschwindigkeit reduziert und der Sichtweite angepasst sowie der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößert werden."

Bei dichtem Nebel kann auch der Einsatz von Nebelschlussleuchte und -scheinwerfern sinnvoll sein. Doch Vorsicht: Während die nach vorne gerichteten Nebelscheinwerfer oder Breitstrahler nach Bedarf jederzeit aktiviert und deaktiviert werden dürfen, gibt es für die Nebelschlussleuchte genau definierte Einsatzbestimmungen. "Sie darf nur bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen aktiviert werden, um für den Nachfolgeverkehr aus größerer Entfernung erkennbar zu sein. Schließt das Fahrzeug dahinter auf, sollte die Nebelschlussleuchte unbedingt ausgeschaltet werden, um den Lenker dahinter nicht zu blenden", stellte der ÖAMTC-Jurist klar.

Eine Verwendungspflicht gibt es nicht. Vergisst man allerdings bei guter Sicht, die Nebelschlussleuchte abzuschalten, kann eine Verwaltungsstrafe die Folge sein. Die Obergrenze für den Strafrahmen wurde laut ÖAMTC erst 2022 von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Dies gilt unabhängig davon, ob die falsche oder gar keine Beleuchtung verwendet wird. Nach den Erfahrungen des Clubs beläuft sich eine Strafe in der Praxis in den meisten Fällen zwischen 30 und 60 Euro.

ribbon Zusammenfassung
  • Nebel ist in den Herbst- und Wintermonaten ein ständiger Begleiter auf den Straßen und schränkt die Sicht erheblich ein.
  • Autofahrende sollten daher auf jeden Fall aufpassen und Abstand halten.
  • Das Tagfahrlicht, mit dem seit einigen Jahren alle Neufahrzeuge ausgestattet sind, ist bei Nebel alleine nicht ausreichend, warnte der ÖAMTC am Donnerstag.
  • Die Obergrenze für den Strafrahmen wurde laut ÖAMTC erst 2022 von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben.