Prozess: Teenagern Drogen überlassen, Mädchen nackt gefilmt
Der aus dem arabischen Raum stammende Angeklagte war im April 2022 aus dem Gefängnis entlassen worden, nachdem er dreieinhalb Jahre wegen versuchter Vergewaltigung abgesessen hatte. Im vergangenen Sommer lernte er dann vier Mädchen im Alter zwischen 14 und 16 kennen, für die der mehr als doppelt so alte Mann insofern interessant war, als sie über ihn Zugang zu Drogen bekamen.
Immer wieder kommunizierte der 35-Jährige über soziale Medien mit den Teenagern, die in schwierigen familiären Verhältnissen leben bzw. in der Obhut des Jugendamts stehen. Eine dürfte überhaupt ohne festen Unterstand sein. Einer von ihnen schrieb der 35-Jährige zwischen 24. Juli und 21. August insgesamt 270 Textnachrichten. "Du bist so schön", schmeichelte er dem Mädchen. Und er lockte mit "Coca Cola", einem Synonym für Kokain. "Der ganze Chat besteht daraus, dass er sie bittet, zu ihm zu kommen", erklärte ein IT-Sachverständiger, der das iPhone des Angeklagten im Auftrag der Staatsanwaltschaft ausgelesen und ausgewertet hatte.
Als der Mann Ende August wegen Verdachts auf Weitergabe von Suchtgift und Verstoßes gegen andere Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes festgenommen wurde, stieß man auf seinem Handy auf bedenkliches Material mit Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen. Er hatte eines Mädchen entkleidet, nachdem die 15-Jährige - womöglich infolge der Drogen, die sie in der Wohnung des Angeklagten konsumiert hatte - eingeschlafen war. Das nutzte der Mann aus, um das Mädchen im Intimbereich zu filmen. Das Material speicherte er auf seinem iPhone ab. "Ich habe das aufgenommen, aber ich war nicht bei Verstand", stellte der 35-Jährige nun dazu fest, "ich war unter Drogen". Er handle aber nicht mit Suchtgift und habe den Mädchen auch nichts verkauft oder geschenkt. In diese Richtung belastete er seine beiden Mitbewohner, die beiden hätten die Suchtmittel besessen. Einen von ihnen - 34 Jahre alt - hatte die Staatsanwaltschaft ausschließlich wegen Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz mitangeklagt. Dieser Mann bestritt vor Einzelrichterin Thea Krasa die wider ihn erhobenen Vorwürfe. Gegen den zweiten Mitbewohner wird derzeit nicht ermittelt, nachdem ihn bisher keines der vier Mädchen belastet hat. Zu deren Einvernahme als Zeuginnen wurde die Verhandlung auf Mitte Dezember vertagt.
Zusammenfassung
- Von einem der vier Mädchen fertigte er insgesamt neun Videos mit Missbrauchsdarstellungen im Sinn des § 207a StGB an.
- Das nutzte der Mann aus, um das Mädchen im Intimbereich zu filmen.