APA/APA/dpa/Hauke-Christian Dittrich
Buße für unzulässige Spenden geht an Obdachlose
Das Geld stammt aus unzulässigen Parteispenden aus dem Vorjahr, die gemäß Parteiengesetz entweder dem Spender zurückerstattet oder - wenn das nicht möglich ist - dem Rechnungshof weitergeleitet werden müssen. Dieser vergibt sie dann an karitative oder wissenschaftliche Einrichtungen. Die verteilten unzulässigen Parteispenden kamen von den Grünen, der SPÖ und der ÖVP.
Zusammenfassung
- Rund 5.000 Euro an unzulässigen Parteispenden kommen Obdachloseneinrichtungen zugute, wobei der Rechnungshof je 1.689 Euro an drei Organisationen verteilt.
- Die begünstigten Organisationen sind die 'Oberösterreichische Tafel', der 'Verein für Obdachlose in Innsbruck' und die 'Vinzenzgemeinschaft Benedict Labre - VinziDorf Graz'.
- Die Spenden stammen von den Grünen, der SPÖ und der ÖVP und wurden nach Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern per Los an die Empfänger vergeben.