APA/APA/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Buße für unzulässige Spenden geht an Obdachlose

16. Apr. 2025 · Lesedauer 1 min

Rund 5.000 Euro an unzulässigen Parteispenden kommen Obdachloseneinrichtungen zugute. Der Rechnungshof verteilt je rund 1.689 Euro an die "Oberösterreichische Tafel", den "Verein für Obdachlose in Innsbruck" und die "Vinzenzgemeinschaft Benedict Labre - VinziDorf Graz", wie er am Mittwoch mitteilte. Die Empfänger wurden nach Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern per Los ermittelt.

Das Geld stammt aus unzulässigen Parteispenden aus dem Vorjahr, die gemäß Parteiengesetz entweder dem Spender zurückerstattet oder - wenn das nicht möglich ist - dem Rechnungshof weitergeleitet werden müssen. Dieser vergibt sie dann an karitative oder wissenschaftliche Einrichtungen. Die verteilten unzulässigen Parteispenden kamen von den Grünen, der SPÖ und der ÖVP.

Zusammenfassung
  • Rund 5.000 Euro an unzulässigen Parteispenden kommen Obdachloseneinrichtungen zugute, wobei der Rechnungshof je 1.689 Euro an drei Organisationen verteilt.
  • Die begünstigten Organisationen sind die 'Oberösterreichische Tafel', der 'Verein für Obdachlose in Innsbruck' und die 'Vinzenzgemeinschaft Benedict Labre - VinziDorf Graz'.
  • Die Spenden stammen von den Grünen, der SPÖ und der ÖVP und wurden nach Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern per Los an die Empfänger vergeben.