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Schadenersatz

Mitarbeiterin gekündigt, weil Chef keine Frau im Team will

Heute, 04:36 · Lesedauer 4 min

Im Innviertel wurde eine Arbeitnehmerin gekündigt, weil ihr Chef keine Frau im Team wollte. Nun bekam sie den offenen Lohn und eine Schadenersatzzahlung überwiesen. Dass derart unverhohlen diskriminiert wird, ist laut AK eine Ausnahme - häufiger seien indirekte Diskriminierungen, etwa beim Gehalt.

Der Geschäftsführer eines fleischverarbeitenden Betriebs in Oberösterreich hatte die Frau eingestellt, als ihr direkter Vorgesetzter gerade im Urlaub war. Wieder zurück im Dienst sagte der Abteilungsleiter seiner neuen Mitarbeiterin mehrmals und klar, dass er keine Frauen in seinem Team wolle.

Sie brauche sich bei der Arbeit gar nicht erst zu bemühen, da man sie ohnehin innerhalb der Probezeit kündigen würde. Tatsächlich wurde ihr Arbeitsverhältnis nach nur zwei Wochen aufgelöst.

Die Betroffene wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, die einen klaren Fall von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sah. Das Unternehmen stritt das ab, mehrere Kolleg:innen konnten die Aussagen des Abteilungsleiters allerdings bezeugen. 

Die AK beharrte auf Schadensersatz für die Frau, andernfalls wollte man Klage einreichen. Daraufhin ruderte die Firma zurück, der Ex-Mitarbeiterin wurden der offene Lohn und eine Schadenersatzzahlung überwiesen, in Summe rund 4.500 Euro.

Ein direkter Fall von Diskriminierung wie dieser sei eher die Ausnahme, wie es von der Arbeiterkammer Oberösterreich gegenüber PULS 24 heißt. Häufig würde indirekt diskriminiert, etwa über Nachteile beim Einkommen oder bei Betreuungspflichten.

Was tun beim Verdacht auf Diskriminierung?

Im Fall der entlassenen Frau im Innviertel sei die Beweisführung durch die Aussagen des Chefs und Zeugen im Betrieb vergleichsweise leicht gewesen. Bei indirekter Diskriminierung hätten Betroffene oft weniger in der Hand. Dementsprechend wichtig sei es, etwa Dokumente aufzuheben, über Mails zu kommunizieren oder Gedächtnisprotokolle von Besprechungen anzufertigen. Und: "Zeugen sind natürlich immer gut", heißt es von der AK.

Wenn ein Verdacht auf Diskriminierung besteht, sei es in jedem Fall sinnvoll, sich an die Arbeiterkammer oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft zu wenden. Bei einer Beratung käme "oft das 'Aha'", wo überall Probleme bestehen. Der Blick von außen sei für viele Betroffene wichtig. 

Die Sensibilisierung habe zu merklich mehr Anfragen geführt, wo Betroffene früher gedacht hätten: "Da hab ich Pech."

In einem aufrechten Arbeitsverhältnis würden Fälle von Diskriminierung insgesamt seltener geahndet, erklärt Eva Burger, Leiterin der Abteilung für Frauen- und Gleichstellungspolitik der Arbeiterkammer Wien. "Die Betroffenen haben Angst vor Konsequenzen", so die Expertin. 

Rechtlich sei man zwar vor Repressalien geschützt, die Sorge vor einem zerrütteten Arbeitsverhältnis bleibe in vielen Fällen dennoch.

Gleichzeitig steigen die Beratungszahlen bei Fällen von sexueller Diskriminierung "massiv" an, erklärt Burger. Das Bewusstsein für sexuelle Belästigung sei unter anderem in der Folge der #MeToo-Bewegung gestiegen, so die AK-Expertin.

Ein großes Thema sei auch Prävention in den Betrieben, etwa Trainings für Führungskräfte. Als Arbeiterkammer setze man sich unter anderem dafür ein, dass Schadensersatzzahlungen künftig höher ausfallen, wenn solche Präventionsmaßnahmen verweigert wurden. 

In Kooperation mit dem Verein Sprungbrett bietet die AK im Rahmen des Projekts "Act4Respect" außerdem Informationen zu Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere für Mädchen und junge Frauen. Bei Bedarf werden diese auch bei Mitarbeitergesprächen unterstützt oder zu Behördengängen begleitet.

Auch Burger erklärt, dass Diskriminierung in den meisten Fällen nicht so klar ausgesprochen wird, sondern häufiger indirekt stattfindet. So würde etwa bei einer Beförderung ein männlicher Kollege bevorzugt, weil er als "belastbarer" beschrieben wird. Im Zweifelsfall können sich Betroffene jedenfalls an die AK oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden.

Video: Gender Pay Gap und Gehaltszufriedenheit - Das sind Österreichs Gehälter

Zusammenfassung
  • Im Innviertel wurde eine Arbeitnehmerin gekündigt, weil ihr Chef keine Frau im Team wollte.
  • Nun bekam sie den offenen Lohn und eine Schadenersatzzahlung überwiesen.
  • Dass derart unverhohlen diskriminiert wird, ist laut AK eine Ausnahme - häufiger seien indirekte Diskriminierungen, etwa beim Gehalt.