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Hundebox-Prozess: Strafen für Mutter und Anstifterin bestätigt

Im Fall eines in eine Hundebox gesperrten und fast zu Tode gequälten Buben hat das Gericht am Donnerstag alle Berufungsanträge abgelehnt und die Haftstrafen von 20 und 14 Jahren bestätigt. Die Mutter hatte gegen die Strafe und das Schmerzensgeld berufen, die Mittäterin brachte Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig.

Zwischen Juli und November 2022 wurde ein damals 12-jähriger Bub in Waidhofen an der Thaya in eine Hundebox gesperrt und geschlagen. Das Kind musste am Boden schlafen, musste frieren und hungern, bis es ins Koma fiel.

Im März wurde die Mutter, die ihren eigenen Sohn derart quälte, wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die Beitragstäterin, die als Anstifterin der Taten gilt, wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Mutter wollte kein Schmerzensgeld an Opfer zahlen

Die 33-jährige Mutter hatte über ihre Anwältin Astrid Wagner Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung wegen der Strafe und Berufung wegen des Schmerzensgeldes von 80.000 Euro angemeldet. Die Mittäterin, die die Taten anstiftete, hatte ebenfalls Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht.

Das Gericht hat die Berufungsanträge nun zurückgewiesen und die Strafen für beide Frauen bestätigt. Die Urteile sind damit rechtskräftig. Beide Frauen wurden in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wo sie ihre Strafe weiterhin verbüßen werden.

Eiszeit zwischen einst engen Angeklagten

Die Angeklagten zeigten bei Urteilsverkündung keine Regung. Die beiden Frauen, die auch laut Richterin ein klares Abhängigkeitsverhältnis im Jahr 2022 hatten, würdigten sich im Saal keines Blickes. Sie wollen nicht einmal nebeneinander sitzen und ließen einen Platz zwischen sich frei, berichtet PULS 24 Reporterin Laura Husar.

"Mir tut das wirklich sehr leid, was ich meinem Sohn angetan hab' und meinem Ex-Mann und meiner ganzen Familie. Es tut mir wirklich sehr leid", stellte die Mutter dann doch fest. "Ich möchte mich beim Opfer entschuldigen", bemerkte im Anschluss auch die Nachbarin.

Vorwürfe auch gegen Behörden

Parallel meldete der Anwalt des Opfers, Timo Ruisinger, auch Amtshaftungsansprüche beim Land Niederösterreich an. Die Behörden hätten ihre Pflicht vernachlässigt. Das Land Niederösterreich lehnte Zahlungen ab. Die Untersuchungen des Vorgehens der Behörden laufen nach wie vor weiter. Gegen zwei Mitarbeiter:innen der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya wird nach wie vor ermittelt. 

Kind in Hundebox: Ermittlungen gegen Behörden

Astrid Wagner, die Verteidigerin der Mutter, und Daniel Strauss, der Rechtsvertreter der Nachbarin, bemühten sich im Justizpalast nach Kräften um eine Strafmilderung. Oberstaatsanwältin Katja Wallenschewski hatte dafür kein Verständnis.

"Auf keinen Fall ein normaler Mensch"

"Der einzige Grund, dass sie nur 20 Jahre und nicht lebenslang bekommen hat, ist der, dass das Kind überlebt hat", gab Wallenschewski zu bedenken. Dass der Bub gerettet werden konnte, sei "ganz knapp" gewesen: "Er hatte eine Körpertemperatur von 26,8 Grad, als er ins Spital gekommen ist." Von einer untergeordneten Tatbeteiligung der Nachbarin könne keine Rede sein, betonte die Oberstaatsanwältin: "Die war die ganze Zeit im Hintergrund manipulativ tätig." 

Astrid Wagner sagte dazu im PULS 24 Interview: Ihr Anwaltsherz habe gesprochen: "Man versucht's. Es kann ja nur besser werden". Sie habe vor allem mit der psychischen Beeinträchtigung ihrer Mandantin argumentiert. Ihre Mandantin sei "auf keinen Fall ein normaler Mensch" und könne sehr unter den Einfluss von anderen Menschen geraten. Nun müsse ihre Mandantin "ein paar Jahre lang" eine Therapie machen. Es sei aber ein "hoher Unrechtsgehalt gegeben", was die hohen Strafen rechtfertige.

Die hohen Strafen hatte das Erstgericht unter anderem damit begründet, die zwei Frauen hätten "mit ihren Handlungen ein Leben fast zerstört". Auf psychischer Ebene sei der mittlerweile 14 Jahre alte Bub "auf jeden Fall zur Gänze zerstört".

"Exemplarische Strafen"

Das bekräftigte nun ein Drei-Richterinnen-Senat am OLG. Die Vorsitzende Natalia Frohner sprach von "grässlichen" bzw. "schrecklichen Taten", für die es "exemplarische Strafen" brauche. Die Nachbarin bezeichnete Frohner als "hochmanipulativ". Sie habe aufgrund ihrer "sadistischen Persönlichkeitsstruktur" die mit paranoiden Zügen behaftete Mutter des Buben dazu gebracht, diesem Gewalt anzutun.

Nur im Maßnahmenvollzug sind den gerichtlichen Feststellungen zufolge die haftbegleitenden Therapien gewährleistet, die sicherstellen, dass von den zwei Frauen nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen keine Gefahr für Mitmenschen mehr ausgeht.

ribbon Zusammenfassung
  • Zwischen Juli und November 2022 wurde ein damals 12-jähriger Bub in Waidhofen an der Thaya in eine Hundebox gesperrt und geschlagen.
  • Das Kind musste am Boden schlafen, musste frieren und hungern, bis es ins Koma fiel.
  • Im März wurde die Mutter, die ihren eigenen Sohn derart quälte, wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt.
  • Sie und ihre Mittäterin, die die Taten zum Teil angestiftet hatte, hatten gegen das Urteil berufen.
  • Das Gericht hat die Berufungsanträge nun zurückgewiesen und die Urteile bestätigt.
  • Die Urteile sind damit rechtskräftig.