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Freund von Peter Seisenbacher wegen Falschaussage verurteilt

Ein langjähriger Freund des im Dezember 2019 wegen Kindesmissbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten zweifachen Judo-Olympiasiegers Peter Seisenbacher ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen falscher Zeugenaussage nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Für die Richterin bestand kein Zweifel, dass der Mann als Zeuge im Seisenbacher-Prozess unter Wahrheitspflicht die Unwahrheit gesagt hatte. Der Angeklagte hatte das bestritten.

Der 64-Jährige, den mit Seisenbacher eine jahrzehntelange Freundschaft verbindet, hatte diesen am Rande einer Hochzeit mit den Missbrauchsvorwürfen konfrontiert, als diese sich erstmals in Judo-Kreisen herumzusprechen begannen. Dazu gab der Angeklagte im Juni 2014 bei seiner polizeilichen Zeugenbefragung an, Seisenbacher habe ihm erklärt, mit einer betroffenen Person - diese erstattete später dann auch die Anzeige, die zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Doppel-Olympiasieger führten - sei zwar "etwas gewesen", doch habe sich die Betroffene "im gesetzlich erlaubten Alter" befunden. Im November 2019, als der Freund Seisenbachers in dessen Prozess gegen ihn aussagen musste, erklärte der 64-Jährige dann, Seisenbacher habe ihm auf die Frage nach einem möglichen Kindesmissbrauch "so ein Lächeln geschenkt", aber nicht mit Worten Stellung bezogen. Er habe das Lächeln "damals als ein Ja empfunden".

"Ich bin nicht schuldig. Ich habe immer versucht, die Wahrheit zu sagen", meinte der Angeklagte eingangs der Verhandlung. Er bekräftigte, Seisenbacher habe seinerzeit "nur gelächelt". Das, was er laut Polizeiprotokoll bei seiner Erstbefragung ausgesagt haben soll, "hat er (Seisenbacher, Anm.) in der Form nicht gesagt", behauptete der 64-Jährige. Die Richterin schenkte ihm keinen Glauben und verurteilte den Mann anklagekonform. Dieser erbat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Bernhard Lehofer Bedenkzeit.

Dass das Falschaussage-Verfahren erst jetzt verhandelt wurde, war insofern ungewöhnlich, als die Staatsanwaltschaft den Strafantrag bereits am 20. Oktober 2020 eingebracht hatte. Er konnte dem Angeklagten allerdings nicht zugestellt werden, da dieser sich immer wieder längere Zeit im Ausland aufhielt. Er wurde schließlich zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Als der Gesuchte im Sommer 2022 von einer Polizeidienststelle telefonisch erreicht wurde, soll er - wie aus einem Aktenvermerk hervorging, den die Richterin verlas - gepoltert haben: "Mir reicht es jetzt! Ich werde gesucht wie ein Verbrecher! Lassen Sie mich in Ruhe!"

Schließlich wurde gegen den 64-Jährigen sogar eine Festnahmeanordnung erlassen und vollzogen. Vom 2. bis zum 5. August 2024 saß er in der Justizanstalt (JA) Josefstadt in Haft, weil das Gericht den Eindruck hatte, er wolle sich seiner Verhandlung entziehen. Letzteres sei nicht die Intention seines Mandanten gewesen, versicherte Verteidiger Lehofer: "Das war in keiner Weise eine Missachtung des Gerichts". Der Mann habe das Verfahren wohl "in dem Umfang nicht ernst genommen".

ribbon Zusammenfassung
  • Ein langjähriger Freund von Peter Seisenbacher wurde wegen Falschaussage zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Richterin war überzeugt, dass der Mann im Prozess unter Wahrheitspflicht gelogen hatte.
  • Das Verfahren zog sich hin, da der Angeklagte oft im Ausland war. Im August 2024 wurde er kurzzeitig inhaftiert, weil das Gericht annahm, er wolle sich der Verhandlung entziehen.