Corona: Ab Montag werden Quarantäne-Regeln gelockert
Was für Schülerinnen und Schüler bereits gilt, soll ab Montag auch für den Rest Österreichs angewandt werden: Laut Gesundheitsministerium wird ab dem 27. September die Quarantäne von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt.
Auch für K1-Personen ändert sich die Frist. Das "Freitesten" mittels PCR-Test ist dann bereits ab dem fünften Tag der Quarantäne möglich. Bisher war das frühestens ab dem zehnten Tag erlaubt.
"Ich habe diese Erleichterung bei der Absonderung von K1-Kontaktpersonen veranlasst, weil ich sie in Anbetracht der Dauer dieser Pandemie für einen wichtigen Schritt für unser gesellschaftliches Zusammenleben erachte. Da wir jeden gesellschaftlichen Aspekt mit geeigneten Maßnahmen wie Zutrittskontrollen und Maskenpflicht gut schützen, erlauben uns die sicheren Rahmenbedingungen aktuell diese sinnvolle Anpassung", meinte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Auch Verkehrsbeschränkungen von K2-Kontaktpersonen werden angepasst: Diese können künftig bereits am fünften Tag wieder aufgehoben werden, bisher war dies erst ab dem zehnten Tag möglich.
Bei den Vorgaben des Ministeriums für die behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen handelt es sich um allgemeine Vorgaben für Gesundheitsbehörden. Die individuelle Entscheidung über die Absonderung liegt aber nach wie vor bei den lokalen Gesundheitsbehörden an Ort und Stelle.
Schulen: Quarantäne-Regeln werden gelockert
Mitte September wurden die Quarantäneregeln für Schulen gelockert. Bei den älteren Schülern sollen nur mehr direkte Sitznachbarn sowie "enge Kontakte" in Quarantäne geschickt werden. Schüler in Quarantäne dürfen sich künftig schon nach fünf statt zehn Tagen per PCR "freitesten".
Zusammenfassung
- Nach den Schülerinnen und Schülern wird nun auch für die restlichen künftigen K1-Kontaktpersonen die Corona-Quarantäne entschärft.
- Wie das Gesundheitsministerium in einer Aussendung informierte, wird demnach ab dem 27. September die behördliche Absonderung von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt.
- Zudem ist ein "Freitesten" mittels PCR-Test für K1-Kontaktpersonen dann bereits ab dem fünften Tag der Quarantäne möglich.