Anschlag in Wien: Bericht attestiert Justiz "korrektes Handeln"
Die unabhängige Untersuchungskommission, die Versäumnisse und allfällige Pannen im Vorfeld bzw. rund um den Terroranschlag in der Wiener Innenstadt vom 2. November 2020 klären soll, hat dem Justiz- und dem Innenministerium einen ersten Bericht vorgelegt. Was den justiziellen Teil betrifft, "attestiert der Zwischenbericht ein korrektes Handeln der Justiz", stellte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Mittwochnachmittag in einer Presseaussendung fest.
"Im Sinne der Transparenz und Aufklärung"
Zadic machte die die Justiz betreffenden Feststellungen der Kommission öffentlich - "im Sinne der Transparenz und Aufklärung", wie sie betonte. Bei dieser Gelegenheit dankte Zadic dankte der Kommission unter dem Vorsitz von Ingeborg Zerbes für die rasche Berichtslegung.
In dem Bericht heißt es hinsichtlich der bedingten Entlassung des späteren Attentäters, der im Dezember 2018 vorzeitig aus einer 22-monatigen Haftstrafe wegen terroristischer Vereinigung auf freien Fuß gesetzt wurde, das Gericht sei der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe betreffend eines Kontaktverbots und einer psychotherapeutischen Behandlung des jungen Mannes nicht gefolgt. Dabei handle es sich um eine Entscheidung der unabhängigen Rechtsprechung auf Grundlage der Gesetze.
Empfehlungen
Die Untersuchungskommission legte der Justiz zwei konkrete Empfehlungen vor. Einerseits sollte bei verurteilten Islamisten zukünftig "die Deradikalisierungsarbeit, die gerade auch bereits im Vollzug wichtig wäre, strukturell und gesetzlich besser verankert und finanziell besser ausgestattet werden", ist dem Bericht wörtlich zu entnehmen. Und zweitens sollten vor der Entlassung verurteilter terroristischer Straftäter Fallkonferenzen eingerichtet werden, "in denen die verschiedenen Institutionen, die alle zur Gefahrenabwehr beitragen sollen, in einem vertraulichen Rahmen regelmäßig Informationen austauschen".
"Dies wird im Zuge des ersten Anti-Terrorpakets in allen Fällen im Zusammenhang mit Extremismus ausgebaut und verpflichtend", teilte Zadic dazu mit. Ein entsprechender Entwurf sei bereits in Begutachtung. Die Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem Endbericht der Untersuchungskommission, der Ende Jänner vorliegen soll, wird laut Zadic in den zweiten Teil des Anti-Terror-Maßnahmenpakets sowie in die Strafvollzugsreform einfließen lassen.
Die am 26. November ins Leben gerufene Kommission untersucht einerseits die mit dem Attentäter zusammenhängende Arbeit der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Strafvollstreckungsbehörden. Zudem wird das Handeln der unmittelbar zur Abwehr von terroristischen Gefahren zuständigen Dienststellen überprüft.
Zusammenfassung
- Was den justiziellen Teil betrifft, "attestiert der Zwischenbericht ein korrektes Handeln der Justiz", stellte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Mittwochnachmittag in einer Presseaussendung fest.
- In dem Bericht heißt es hinsichtlich der bedingten Entlassung des späteren Attentäters, das Gericht sei der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe betreffend eines Kontaktverbots und einer psychotherapeutischen Behandlung des jungen Mannes nicht gefolgt.
- Die Untersuchungskommission legte der Justiz zwei konkrete Empfehlungen vor.
- Einerseits sollte bei verurteilten Islamisten zukünftig "die Deradikalisierungsarbeit, die gerade auch bereits im Vollzug wichtig wäre, strukturell und gesetzlich besser verankert und finanziell besser ausgestattet werden".
- Zweitens sollten vor der Entlassung terroristischer Straftäter Fallkonferenzen eingerichtet werden, "in denen die verschiedenen Institutionen, die alle zur Gefahrenabwehr beitragen sollen, regelmäßig Informationen ausgetauscht werden.