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16-jähriges Opfer: Kurpfuscher wegen Vergewaltigung verurteilt

Ein 46-jähriger Bosnier wurde in Graz wegen Kurpfuscherei, Vergewaltigung und Urkundenfälschung nicht rechtskräftig verurteilt. Beim Prozess versuchte er eine "Intimbehandlung" bei einem 16-jährigen Opfer zu rechtfertigen.

Am Dienstag musste sich ein 46-Jähriger in Graz wegen Kurpfuscherei, Vergewaltigung, Missbrauch des Autoritätsverhältnisses und Fälschung eines Beweismittels vor Gericht verantworten, berichtet die "Kleine Zeitung".

Kurpfuscherei

Der gebürtige Bosnier arbeitete bis 2023 bei der UNO, seit Sommer 2023 soll es mehr als ein Dutzend Opfer gegeben haben, berichtet die Zeitung. Unter den Opfern, die am Dienstag aussagten, befand sich auch eine Frau, die gemeinsam mit ihrer 16-jährigen Tochter Hilfe suchte.

Bei der Tochter "diagnostizierte" der Mann eine Beckenschieflage. "Natürlich" habe er gesagt, Chiropraktiker zu sein. Zusätzlich auch "Therapeut für Sportverletzungen, der auch Akupunktur durchführt".

Vergewaltigung

"Ich habe immer mit Einverständniserklärungen gearbeitet. Mutter und Tochter haben es durchgelesen, beide stimmten zu und waren einverstanden. In der Vereinbarung steht, dass sich betroffene Bänder und Muskeln auch im Intimbereich befinden können und dass dort eine Penetration erforderlich sein kann. Ich habe auch mündlich immer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Penetration in der Intimzone eine mögliche Form der Behandlung ist", zitiert die "Kleine Zeitung" aus der Vernehmung des Angeklagten.

Die Opfer erinnern sich dazu anders. "Das mit dem Vereinbarungszettel ist so schnell gegangen (…)", erklärte die Mutter. Die Tochter selbst sagte: "Ich habe nie eine Einverständniserklärung gesehen, er hat nie von einer Penetration gesprochen."

Misshandlung statt Behandlung?

Dass es eine "interne" Behandlung im Intimbereich der Tochter gab, bestätigt der Mann. "Ich habe ohnehin immer im Einklang mit den Beschreibungen im Buch, das ich heute mithabe, behandelt."

Am Ende wurde der Bosnier zu dreieinhalb Jahren Haft für Kurpfuscherei, Vergewaltigung und Urkundenfälschung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anlaufstellen bei sexuellen Übergriffen während ärztlicher Behandlung:

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 46-jähriger Bosnier wurde in Graz wegen Kurpfuscherei, Vergewaltigung und Urkundenfälschung nicht rechtskräftig verurteilt.
  • Beim Prozess versuchte er eine "Intimbehandlung" bei einem 16-jährigen Opfer zu rechtfertigen.