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Teuerungspakete: Womit nun jeder rechnen kann

Um der derzeit hohen Inflation entgegenzuwirken, präsentierte die Regierung ein Anti-Teuerungspaket im Umfang von 6 Milliarden Euro. Auch die Stadt Wien zahlt Hilfen aus. Ein PULS 24 Überblick zeigt, was das genau für die Österreicher:innen bedeutet.

Das Entlastungspaket enthält sowohl kurzfristige wie auch langfristige Maßnahmen und soll in drei Stufen umgesetzt werden. Stufe eins startet schon im Sommer, Stufe zwei ab Herbst und die letzte Anfang 2023. Feststeht, dass es schon im Sommer die ersten direkten Zuschüsse geben wird. Was genau und wie viel die Österreicher:innen durch das neue Paket erhalten, zeigt der Überblick.

Das gibt es fix für jeden:

  • Einmalige Zahlung von 250 Euro Klimabonus plus 250 Euro Geld-zurück-Bonus, also insgesamt 500 Euro für alle Erwachsenen
  • Für Kinder gibt es den halben Betrag, also insgesamt 250 Euro

Für Familien:

  • Im August: 180 Euro pro Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe
  • Der Familienbonus - ein Absetzbetrag für Kinderbetreuung - wird erhöht auf bis zu 2.000 Euro (abhängig vom Gehalt der Eltern)
  • Der Kindermehrbetrag - ebenfalls ein Absetzbetrag - wird auf 550 Euro erhöht (Nur für Alleinverdienende und -erziehende mit geringem Einkommen)

Für spezielle Personengruppen (u.a. Arbeitslose, Mindestpensionisten, Mindestsicherungsbezieher)

  • Einmalzahlung von 300 Euro für Erwachsene - ab September

Für Wiener:innen:

  • Einmalzahlung von 200 Euro Energiebonus pro Haushalt für Einpersonenhaushalte mit einem Gesamtjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Bei Mehrpersonenhaushalten liegt die Grenze bei maximal 100.000 Euro.

Unklare Umsetzung

Die Bundesregierung hat in Medieninformationen mehrere Rechenbeispiele für verschiedene Haushaltskonstellationen (von der vierköpfigen Familie über Pensionisten bis zur Alleinerzieherin) veröffentlicht. Bei den Rechenbeispielen wird allerdings im einzelnen nicht nachvollziehbar gemacht, wie die finanzielle Entlastung zustande kommt. Die Beispiele sind daher seriös nicht nachprüfbar.

Offen ist auch, wie sich die Abschaffung der kalten Progression (Aufsteigen in höhere Steuerklassen durch Gehaltserhöhung) umgesetzt wird. Die gesetzliche Grundlage hierfür wird noch erarbeitet. Derzeit ist der Steuersatz abhängig vom Gehalt.

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Nun sollen die Steuerstufen erstmals am 1. Jänner 2023 und dann jährlich an die Inflation angepasst werden. Wifo und IHS sollen dafür einen jährlichen Progressionsbericht erstellen. Die jeweilige Jahresinflation soll dabei zur Gänze abgegolten werden, zu zwei Drittel automatisch für alle Steuerstufen mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent und zu einem Drittel manuell durch den Gesetzgeber. Die Politik behalte so Spielraum zur Umverteilung und könne etwa niedrigere Einkommen stärker entlasten.

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Offene Fragen bei Sozialleistungen

Viele Unklarheiten gibt es auch bei der angekündigten Anpassung von Sozialleistungen an die Inflation. Konkret geht es um Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Reha- und Umschulungsgeld sowie Studienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. Unklar ist aktuell, welcher Inflationswert hier als Bemessungsgrundlage hergenommen wird und für welchen Zeitraum die Anpassung dann gilt.

Auszahlungen in Phasen

Je nach Einkommen und Lebenslage erhält ein durchschnittlicher Erwachsener also mindestens 500 Euro direkten Zuschuss von der Regierung. Wie sich die anderen Maßnahmen auf die Geldbörsel der Österreicher:innen auswirken, wird teilweise noch ausgearbeitet.

Während die Zusatzzahlung zur Familienbeihilfe schon im August ausbezahlt wird, kommen die Sonderzahlungen für vulnerable Gruppen (September) und der Klimabonus (Oktober) erst im Herbst. Auch die übrigen Maßnahmen gelten entweder ab Herbst oder Anfang 2023.

ribbon Zusammenfassung
  • Um derzeit hohen Inflation entgegenzuwirken, präsentierte die Regierung ein Anti-Teuerungspaket im Umfang von 6 Milliarden Euro.
  • Ein PULS 24 Überblick zeigt, was das genau für die Österreicher:innen bedeutet und auf wieviel die meisten hoffen können.