APA/EXPA/JOHANN GRODER

René Benko muss in U-Haft

René Benko bleibt vorerst im Gefängnis. Über den Signa-Gründer ist Untersuchungshaft verhängt worden. Es bestehe "Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr", entschied das Gericht.

Die Meldung am Donnerstag kam für viele überraschend: René Benko wurde festgenommen. Am Abend wurde er aus Innsbruck nach Wien in die Justizanstalt Josefstadt gebracht. 

Nach der Festnahme blieben 48 Stunden Zeit, in denen entschieden werden musste, ob dem Antrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf Untersuchungshaft stattgegeben wird. 

Die Voraussetzungen, um über einen Tatverdächtigen U-Haft zu verhängen, sind streng. Kaution kommt bei Benko nicht in Frage, da die Staatsanwaltschaft Tatbegehungs- und Verdunklungsgefahr sieht. Mit Kaution kann man sich nur bei Fluchtgefahr "retten".

Video: René Benko wurde festgenommen

U-Haft für Benko

Am Freitagnachmittag stand dann fest: René Benko bleibt vorerst im Gefängnis. Nach einer Vernehmung am Freitag entschied das Landesgericht für Strafsachen Wien, dass über Benko U-Haft verhängt wird.

"Als Haftgründe werden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen. Die Entscheidung ist rechtskräftig", heißt es in einer Aussendung. Auf eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien sei verzichtet worden. Benko machte in Beisein seines Anwalts Norbert Wess vor der Haftrichterin keine Angaben zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. 

Gegenüber PULS 24 teilte Wess mit: "Wir haben die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis zu nehmen, möchten diese aber öffentlich nicht weiter kommentieren".

Zunächst wurde die U-Haft für 14 Tage verhängt. Dann muss ein:e Richter:in in einer ersten Haftprüfungsverhandlung entscheiden, ob die Haft verlängert wird – also spätestens am 7. Februar.

Was Benko vorgeworfen wird

Für René Benko gilt die Unschuldsvermutung. Er bestritt über seinen Anwalt Norbert Wess wiederholt alle Vorwürfe.

Die Festnahme erfolgte, weil die WKStA Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr sieht. Das ergibt sich für die Ermittler etwa aus dem Verdacht, dass Benko im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz verschwiegen habe, "faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter" der Laura Privatstiftung zu sein.

Verdunkelungsgefahr sieht die WKStA, weil Benko "nachträglich eine Rechnung hergestellt und damit Beweismittel gefälscht" haben soll, um "hochpreisige Schusswaffen dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen".

Weitreichende Ermittlungen

Die Ermittlungen ziehen sich über mehrere Stränge, etwa der Vorwurf, dass er Geld von Investoren über mehrere Stationen in der Signa-Gruppe geschleust haben soll, um es als sein eigenes auszugeben. Auch die "Laura Privatstiftung", bei der Benko "faktischer Machthaber" gewesen sein soll, steht im Fokus der Ermittler. 

Beim Verkauf der Villa Eden Gardone am Gardasee an eine Benko-nahe Stiftung steht der Vorwurf der Untreue im Raum, beim Immobilien-Projekt Franz am Bahnhofsplatz in München wird wegen Investmentbetrugs ermittelt. 

Derzeit wird in mehreren Ländern gegen Benko ermittelt. In Italien wurde sogar ein europäischer Haftbefehl ausgestellt, der von den österreichischen Behörden aber nicht ausgeführt wurde. Doch auch Behörden in Deutschland und Liechtenstein ermitteln gegen den Tiroler Immobilien-Tycoon.  

ribbon Zusammenfassung
  • René Benko bleibt vorerst im Gefängnis.
  • Über den Signa-Gründer ist Untersuchungshaft verhängt worden.
  • "Als Haftgründe werden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen. Die Entscheidung ist rechtskräftig", heißt es in einer Aussendung.