Servicepauschale: Klagen, aber Kunden zahlen weiter
Es sind meistens zwischen 20 und 35 Euro im Jahr, die Anwälte, Rechtsabteilungen und Gerichte beschäftigen. Mit wenigen Klicks findet man im Internet Musterbriefe oder Anwaltskanzleien, mit deren Hilfe man die Rückforderung der Servicepauschale beantragen kann.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) kippte 2022 die Pauschale bei Fitnessstudios. Seitdem ist die Mobilfunkbranche in den Fokus gerückt. Die Arbeiterkammer (AK) verhandelte über eine Abschaffung - mangels Erfolg zog sie vor Gericht.
Keine Servicepauschale mehr in neuen Tarifen
In der Zwischenzeit haben sich die Mobilfunker bei neuen Tarifen von der Pauschale verabschiedet. Entweder wurden die Grundgebühren angehoben oder Serviceleistungen werden fortan separat verrechnet.
Der Unmut ist allerdings groß. "Wir sind nun aufgrund einer neuen Rechtsprechung einer nicht vergleichbaren Branche mit hohen Rückforderungen und einer beispiellosen Kampagne der Konsumentenschutzverbände konfrontiert", sagte ein Sprecher von Drei auf PULS 24 Anfrage.
Wird die Pauschale ganz abgeschafft?
In Bestandstarifen zahlen Kunden aber weiterhin Servicepauschale. PULS 24 hat nachgefragt, ob diese auch abgeschafft wird. Das sagten die Anbieter:
A1: "Eine generelle Umstellung ist nicht geplant. Bestandskunden können aber jederzeit in das neue Tarifportfolio wechseln".
Magenta: Die Servicepauschale ist nun in der monatlichen Grundgebühr enthalten. "Wir bieten Bestandskund:innen an, nach Ablauf der Bindungsdauer ins neue Tarifportfolio umzusteigen"
Drei: Neukunden zahlen keine Servicepauschale mehr, sondern alle Leistungen separat. "Wer denkt, damit günstiger zu kommen, kann jederzeit auf einen Neuvertrag umsteigen".
Video: Klage gegen Mobilfunkanbieter - Servicepauschale unzulässig?
Wird die Servicepauschale zurückgezahlt?
Abgesehen von der Verbandsklage der AK führt auch der Wiener Anwalt Matthias Strohmayer Klagen im Auftrag von Kunden und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) durch.
Strohmayer sagte dem "Kurier", dass seit Ende 2022 von den drei großen Mobilfunkern bereits rund 300 Klagen außergerichtlich beigelegt worden seien. Insgesamt hätten rund 2.000 Kund:innen solche Klagen angemeldet.
Bei den Mobilfunkern ist auf PULS 24 Anfrage aber die Rede von Einzelfällen. Ob sie die Pauschale zurückzahlen, wenn sie per Musterbrief dazu aufgefordert werden?
A1: "Es gibt immer wieder Anfragen dazu. Wir versuchen immer, mit Kunden eine gute Lösung zu finden".
Magenta: "Wir haben aber kein Interesse daran, mit Kunden Gerichtsverfahren zu führen. Magenta entscheidet daher im Einzelfall die Vorgehensweise".
Bei Drei sieht man sich mit der Servicepauschale im Recht. "Es ist für uns unvorstellbar, dass die mehr als ein Jahrzehnt von Behörden und Gerichten unwidersprochenen Gebühren per Gerichtsentscheidung zurückbezahlt werden müssen", so ein Sprecher gegenüber PULS 24.
Wie es mit der Servicepauschale weitergeht
Die Mobilfunker verweisen darauf, dass es noch keine "höchstgerichtliche Entscheidung über die grundsätzliche Zulässigkeit der Servicepauschale in der Telekommunikationsbranche" gebe, sagte etwa eine Sprecherin von A1 zu PULS 24. Sollte die vorliegen, werde man sie umsetzen.
Die bisherige Entscheidung für Fitnessstudios lasse sich aber nicht auf die Telekommunikationsbranche übertragen. Zudem habe der OGH zuletzt "eine pauschale Servicegebühr bei einem Ticketanbieter für zulässig erachtet", so die Sprecherin weiter.
Auch bei Magenta verweist man auf die ausstehende Klage der AK. "Alle Tarife, die Magenta seinen Kund:innen seit 2012 verrechnet, wurden von der Regulierungsbehörde RTR geprüft und für rechtmäßig befunden", sagte ein Sprecher.
Ein Sprecher von Drei warnte gar vor einer "standortpolitischen Katastrophe". Es sei "verheerend", wenn die fest kalkulierte Pauschale nach über zehn Jahren gekippt würde. "Die Kosten eines solchen Fehlentscheids wären horrend – mehrere Millionen Euro pro Jahr bzw. Summen in Milliardenhöhe seit 2011", sagte er.
Sollte das Geld wirklich zurückgefordert werden, warnte Drei vor dem "Verlust von Arbeitsplätzen sowie auch deutlichen Tariferhöhungen".
Investitionen in 5G oder Glasfaser könnten um Jahre zurückgeworfen werden, "künftige Generationen zahlen damit die Zeche für den Aktionismus der Konsumentenschutzverbände".
Zusammenfassung
- Seit Jahren wird vor Gericht um die Servicepauschale in verschiedenen Branchen gestritten.
- Auch bei Mobilfunktarifen gibt es schon rechtskräftige Urteile.
- Gezahlt wird in vielen Fällen trotzdem noch.
- PULS 24 hat bei den großen drei Anbietern nachgefragt.