Martin HintereggerAPA/EXPA/Johann Groder

Vorwurf der Körperverletzung

Hinteregger einigt sich nach Fan-"Schubser" außergerichtlich

Heute, 13:51 · Lesedauer 1 min

Der Prozess gegen den Kärntner Fußballprofi Martin Hinteregger wegen Körperverletzung, der bei der Verhandlung Mitte Februar unterbrochen wurde, wird nicht fortgesetzt. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, habe es inzwischen eine außergerichtliche Einigung gegeben: Der 32-Jährige musste insgesamt 5.500 Euro bezahlen. Der Betrag umfasst eine Geldbuße, gerichtliche Pauschalgebühren und die Kosten für einen medizinischen Sachverständigen.

Wie auch der APA vom Landesgericht bestätigt wurde, habe Hinteregger unabhängig von dieser Zahlung zudem ein Teilschmerzensgeld an das Opfer überwiesen, so ein Gerichtssprecher gegenüber der Zeitung. Das Bezirksgericht Völkermarkt habe den Einstellungsbeschluss nach der Diversion unmittelbar nach der Einzahlung gefasst, der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Hinteregger soll als damaliger Trainer der SGA Sirnitz im vergangenen September einen Fan zu Boden gestoßen haben. Dieser hatte eine Strafanzeige gegen den Fußballer eingebracht.

Zusammenfassung
  • Der Prozess gegen den 32-jährigen Fußballprofi Martin Hinteregger wegen Körperverletzung wird nach einer außergerichtlichen Einigung nicht fortgesetzt.
  • Hinteregger zahlte insgesamt 5.500 Euro, die eine Geldbuße, gerichtliche Gebühren und die Kosten für einen medizinischen Sachverständigen abdecken.
  • Zusätzlich überwies Hinteregger ein Teilschmerzensgeld an das Opfer, während der Einstellungsbeschluss des Bezirksgerichts Völkermarkt noch nicht rechtskräftig ist.