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Reisebüro FTI pleite: Wie Urlauber zu ihrem Geld kommen

Mehr als 10.000 Menschen sind von der Pleite des Reiseanbieters FTI in Österreich betroffen. Die wichtigsten Fragen, Antworten und Kontakte für Betroffene.

Am Montag stellte der Reisekonzern FTI - der drittgrößte europäische Reiseveranstalter - einen Insolvenzantrag. Das heißt, noch nicht angetretene Reisen werden seit Dienstag nicht oder nur teilweise durchgeführt. Laut einem Bericht der Gratiszeitung "Heute" aber auch schon bereits angetretene Reisen - laut dem Artikel verlangt ein Hotel die Kosten direkt von den Gästen, obwohl diese bereits an FTI bezahlt worden sein sollen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was kann ich machen, wenn ich grad über FTI auf Urlaub bin?

ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner bezieht sich auf aktuelle Angaben von FTI. Demnach bemüht sich der insolvente Konzern, bereits angetretene Reisen planmäßig durchzuführen. Ist das nicht möglich, muss eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden."Laut deutschem Recht sei der Deutsche Reisesicherungsfonds  www.drsf.reise, [email protected] zentral für Reisende, die von der Insolvenz betroffen sind. Wer aktuell am Urlaubsort sei und Unterstützung benötigt, kann folgende Notfallnummer des deutschen Reisesicherungsfonds kontaktieren: +49 (0)89 710 45 14 98.

Entstehen aufgrund der Insolvenz zusätzliche Kosten - beispielsweise für die Rückreise - sollten diese gut dokumentiert werden – die Rechnungen sollten unbedingt aufbewahrt werden.

Was kann ich tun, wenn ich erst in den nächsten Tage verreisen will?

Diese werden sehr wahrscheinlich nicht stattfinden. Laut der Juristin werden solche Kund:innen über das Reisebüro aktiv kontaktiert. "Wenn die Abreise später geplant ist, heißt es derzeit noch abwarten", rät die ÖAMTC Juristin. Die AK empfiehlt, umgehend mit dem Reisebüro bzw. der Plattform, auf dem die Reise gebucht wurde, Kontakt aufzunehmen.

Welche Rechte habe ich und welche Rückerstattung kann ich erwarten?

Nach europäischen Vorgaben sind gebuchte Pauschalreisen oder damit verbundene Leistungen für den Fall einer Insolvenz des Veranstalters gut abgesichert. Da es sich bei FTI um ein deutsches Unternehmen handelt, gilt für das Insolvenzverfahren und -absicherung für Pauschalreisende die deutsche Gesetzeslage. Details dazu finden Sie in ihren Buchungsunterlagen auf dem Sicherungsschein.

Wichtig laut der Juristin: "Die Reise soll allerdings nicht aktiv von den Kund:innen storniert werden. Die bereits geleisteten Zahlungen fallen unter den Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds und werden erstattet."

Und was ist, wenn ich nur einen Flug oder ein Hotel über FTI gebucht habe?

Besonders geschützt sind laut der Juristin nur Pauschalreisen. Hier bleibt laut Pronebner nur die Möglichkeit, sich als Gläubiger:in dem Insolvenzverfahren anzuschließen. Dem schließt sich auch die AK an - siehe nächste Frage:

Wo greift der gesetzliche Absicherungsschutz nicht?

Wenn Sie nur einen Mietwagen, Wohnmobil oder ein Hotel gebucht haben, greift laut AK kein gesetzlicher Absicherungsschutz. Kann die Leistung nicht mehr erbracht werden und wurde bereits ein Teil bzw. alles beglichen, so können solche Ansprüche nur im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Haben Kund:innen zum Beispiel auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch, www.5vorflug.de oder www.sonnenklar.tv eine Reise bei einem nicht zur FTI-Group gehörenden Reiseveranstalter gebucht, so sind diese nicht von der Insolvenz betroffen.

Reisekonzern pleite: Urlaub in Gefahr?

ribbon Zusammenfassung
  • Mehr als 10.000 Menschen in Österreich sind von der Insolvenz des Reiseanbieters FTI betroffen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds ist zentral für die Unterstützung der betroffenen Reisenden.
  • Nur Pauschalreisen sind besonders geschützt; Einzelbuchungen müssen sich dem Insolvenzverfahren anschließen. FTI Österreich hat eine Insolvenzabsicherung bei der Swiss Re International SE Niederlassung Deutschland.
  • Mehr Antworten im Artikel.