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Pensionen, kalte Progression: Was sich 2024 ändert

2024 beginnt die schrittweise Anhebung des Regelpensionsalters. Außerdem wird die kalte Progression teilweise abgeschafft und die Sozial- und Familienleistungen passen sich an die Inflation an. PULS 24 zeigt, was das neue Jahr noch so alles bringt.

2024 verspricht ein ereignisreiches Jahr zu werden. Neben diversen Sport-Veranstaltung und Wahlen stehen auch einige Änderungen an. 

Erhöhung des Regelpensionsalters 

Allen voran bei den Pensionen. Denn 2024 wird erstmal die Anhebung des Frauenpensionsalters schlagend. Jene Versicherte, die im ersten Halbjahr (Jänner bis Juni) 1964 geboren wurden, können erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen.

Für Frauen, die im zweiten Halbjahr 1964 (Juli bis Dezember) zur Welt kamen, erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre. Dieses Muster setzt sich dann bis zum Jahrgang 1968 so fort. Für Frauen, aber auch für Männer, die nach dem 30. Juni 1968 geboren wurden, erhöht sich das Regelpensionsalter auf 65 Jahre.

Erhöhung der Pensionsbezüge 

Im Allgemeinen erhöhen sich die Bezüge für Pensionist:innen ab 2024. Grundsätzlich gibt es eine Erhöhung um 9,7 Prozent. Bei einem Gesamtpensionseinkommen von über 5.850 Euro monatlich brutto wird eine pauschale Erhöhung um einen Fixbetrag von 567,45 Euro schlagend. Die Mindestpension wird auf 1.217,96 Euro angehoben.

Außerdem kommt ein Ausgleichszulagenbonus hinzu, wenn mindestens 30 Jahre in die Pensionsversicherung eingezahlt wurde. Der Richtsatz beträgt 1.325,24 Euro

Aliquotierung der Pensionserhöhung wird ausgesetzt

Zudem wird im Jahr 2024 die Aliquotierung der Pensionserhöhung, wie auch schon im Jahr 2023, ausgesetzt. Durch die Aliquotierung schmilzt die Pensionserhöhung ab. Das heißt, man bekommt im Jänner 100 Prozent Erhöhung, im Februar 90 Prozent, im März 80 Prozent und so weiter.

Während der Inflation sind die Pensionserhöhungen sehr hoch, weswegen die Aliquotierung die Pension für die gesamte Lebenszeit stark schmälern kann. 

Das Pensionskonto ist außerdem wertgesichert, und zwar anhand der Lohnentwicklung von vor zwei Jahren. Für 2024 bedeutet das, eine Aufwertung anhand der Lohnentwicklung von 2021 auf 2022. Das beträgt rund 3,5 Prozent

Wer nach der Vollendung des Regelpensionsalters überdies einer pflichtversicherten Beschäftigung nachgeht, zahlt ab Jänner weniger Sozialversicherungs-Beiträge

Geänderte Steuerstufen

Außerdem bringt das Jahr 2024 durch die teilweise Abschaffung der kalten Progression Entlastungen für die Arbeitnehmer. Die kalte Progression, das bedeutet ein steigendes Einkommen, aber statische Tarifstufen und Steuerabsetzbeträge, führte zu einer steuerlichen Mehrbelastung. Mittlere und höhere Einkommen können davon profitieren, dass die kalte Progression 2024 teilweise abgeschafft wird. 

Sämtliche Sozial- und Familienleistungen werden um die Inflation (also 9,7 Prozent) erhöht. Das gilt für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag sowie Schüler- und Studienbeihilfe. 

Wer geringfügig beschäftigt ist, darf ab 1.1.2024 nicht mehr als 518,44 Euro verdienen. 2023 lag die Geringfügigkeitsgrenze bei 500,91 Euro. 

ribbon Zusammenfassung
  • 2024 beginnt die schrittweise Anhebung des Regelpensionsalters.
  • Außerdem wird die kalte Progression teilweise abgeschafft und die Sozial- und Familienleistungen passen sich an die Inflation an.
  • PULS 24 zeigt, was das neue Jahr noch so alles bringt.