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Pensionen 2024: Wer jetzt wie viel mehr bekommt

Das Plus von 9,7 Prozent bei den Pensionen 2024 stand bereits fest, nun ist auch klar, ab welcher Höhe es nur einen Fixbetrag gibt.

Die Details für die Pensionserhöhung 2024 wurden am Mittwoch im Nationalrat festgelegt. Zusätzlich zu den Erhöhungen wird ein durch die hohe Teuerung drohender Werteverlust der Bezüge von Neu-Pensionisten verhindert. Für die NEOS sind die Vorschläge zu teuer, weshalb sie sie ablehnten.

Fixbetrag bei sehr hoher Pension

Generell werden die Pensionen im kommenden Jahr um 9,7 Prozent steigen. Wer eine besonders hohe Pension hat, erhält keine prozentuelle Erhöhung, sondern einen Fixbetrag. Dieser liegt bei gut 567 Euro. Er gilt ab einem Pensionsbezug der Höchstbeitragsgrundlage von 5.850 Euro.

Weiters wird eine Schutzklausel für jene eingezogen, die kommendes Jahr in Pension gehen. Denn dadurch, dass die hohe Inflation bei der Aufwertung erst verspätet abgebildet wird, hätten diese Neu-Pensionisten empfindliche Verluste über den gesamten Bezug hinnehmen müssen.

Nun wird ein dauerhafter Erhöhungsbetrag im Ausmaß von 6,2 Prozent der jährlichen Pensionskonto-Gesamtgutschrift eingezogen. Der gilt für alle, außer für Korridorpensionisten. Doch gibt es auch in dieser Gruppe Personen, die profitieren, nämlich die, die aus der Arbeitslosigkeit in den Ruhestand wechseln.

Kritik von der SPÖ

Dass nicht alle Korridorpensionisten einbezogen werden, störte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Mit diesem Beschluss würden 2024 5.000 der 100.000 Neuzugänge nicht erfasst.

Muchitsch sieht das Risiko einer Verfassungswidrigkeit und erwartet Klagen. ÖVP-Klubchef August Wöginger argumentierte im Gegenzug, dass man auch dort und da einen Leistungsanreiz setzen wolle. Die Koalition erhofft ja, dass angehende Korridorpensionisten durch die Einschränkung nicht frühzeitig in Pension gehen.

Der FPÖ ist die Erhöhung zu wenig

Die FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch bedauerte, dass man mit den 9,7 Prozent plus nur die Inflation angepasst habe. Obwohl sich viele Pensionistinnen und Pensionisten ganz schwertäten und etwa Miet-Erhöhungen stemmen müssten, gebe es keinen Cent mehr.

Grünen-Sozialsprecher Markus Koza betonte wiederum, dass mit dem heutigen Beschluss Pensionisten nicht an Kaufkraft verlören und auch jene nicht, die 2024 in Pension gehen. Nämlich argumentierte Wöginger. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) meinte, man sei bei den Pensionen in Vorleistung gegangen. Er geht davon aus, dass sich die Teuerung wieder reduziert.

Für die NEOS zu teuer

Für NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker sind die Beschlüsse finanziell wiederum nicht zu verkraften und er vermisst eine ordentliche Balance, wenn die Pensionisten eine stärkere Erhöhung bekämen als diverse Aktiven-Gruppen.

Die Schutzklausel lehnte er ebenfalls ab: "Jemand, der so etwas macht, hat das System nicht verstanden", verwies er darauf, dass im größten Teil der Jahre über der Inflation wertgesichert worden sei.

Änderung bei Vordienstzeiten im Bundesdienst

Zuvor hatte die Regierung mit Unterstützung der SPÖ die durch ein Urteil des EuGH notwendige Reparatur der gesetzlichen Bestimmungen über die Anrechnung von Vordienstzeiten im Bundesdienst abgesegnet. Die Neuregelung erfolgt rückwirkend.

Kritik daran kam von FPÖ und NEOS. Beide Fraktionen glauben nicht, dass die Regelung nun halten werde. Loacker unterstellte der Bundesregierung zudem Zynismus und auf Zeit zu spielen, denn etliche Leute, die Anspruch darauf haben, seien mittlerweile verstorben. Überrascht zeigte sich FPÖ-Mandatar Christian Lausch, dass die SPÖ "diese ungerechte Reparatur unterstützt".

Es geht beim Beschluss insbesondere um Änderungen bei der Berücksichtigung "sonstiger Zeiten" - also Ausbildungs- und Berufszeiten ohne unmittelbaren Zusammenhang mit der späteren Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Sie werden künftig nur noch zu 42,86 Prozent - statt wie bisher zur Hälfte - angerechnet, im Gegenzug entfällt der bisherige "Pauschalabzug" von vier Jahren.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Pensionserhöhung für 2024 ist fix. Das Plus von 9,7 Prozent stand bereits fest, nun ist auch klar, ab welcher Höhe es nur einen Fixbetrag gibt.
  • Wer eine besonders hohe Pension hat, erhält keine prozentuelle Erhöhung, sondern einen Fixbetrag. Dieser liegt bei gut 567 Euro.
  • Er gilt ab einem Pensionsbezug der Höchstbeitragsgrundlage von 5.850 Euro.
  • Weiters wird eine Schutzklausel für jene eingezogen, die kommendes Jahr in Pension gehen. Die gilt für alle, außer für Korridorpensionisten.