René BenkoAPA/HELMUT FOHRINGER

Kein Hofgang

Anwälte statt Arbeit: So verbringt Benko seine U-Haft

Heute, 10:53 · Lesedauer 3 min

Seit Ende Jänner sitzt Signa-Gründer René Benko in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft. Voraussichtlich wird sich daran so schnell nichts ändern. Nun sind mehr Details zu seinem neuen Alltag ans Licht gekommen.

Von der Luxus-Villa in Innsbruck-Igls, deren 240.000-Euro-Miete seine Mutter bezahlt hat, in eine Einzelzelle in der Justizanstalt Josefstadt - so hat sich René Benko das Jahr 2025 wohl nicht vorgestellt. 

Nach seiner Festnahme am 23. Jänner und der folgenden U-Haft musste der Tiroler seinen Alltag umstellen. Die "Krone" will erfahren haben, wie er seine Tage verbringt. 

Kein Antrag auf Arbeit

Dem Bericht zufolge dürfte Benko im Gefängnis arbeiten. Die Häftlinge können von der Bibliothek über die Kfz-Werkstatt hin zur Küche für verschiedene Tätigkeiten eingesetzt werden. Einen entsprechenden Antrag habe Benko laut "Krone" bislang aber nicht gestellt.

Wer im Gefängnis arbeitet, hat auch die Gelegenheit, täglich zu duschen. Alle anderen erhalten diese Gelegenheit mindestens zweimal pro Woche

Auch die Zeit für den täglichen Hofgang soll er nicht nutzen. Das verwundert insbesondere, weil der Signa-Gründer weiter in einer videoüberwachten Einzelzelle sitzt. Kontakt könne nur über vergitterte Fenster zu den Haftraum-Nachbarn aufgenommen werden. Gegessen werde auch in der Zelle. 

Video: Benkos Haftbedingungen

Anwälte und Yoga

Laut "Krone" soll Benko den Vormittag meistens mit seinen Anwälten verbringen. Aufgrund der umfassenden und beinahe unzähligen Ermittlungsstränge ist das wenig überraschend. 

Am Nachmittag soll er in seinem Haftraum Yoga-Übungen machen. Insassen könnten sich diesbezügliche Fitnessgeräte ausborgen. 

Zwischen 16 und 17 Uhr gibt es dann schon Abendessen. Gegenüber anderen Häftlingen gelte er als kontaktscheu, heißt es. 

U-Haft verlängert

Ende Februar wurde die U-Haft von Benko erneut verlängert. Das Gericht sieht weiterhin einen dringenden Haftgrund, konkret Tatbegehungsgefahr. Deshalb ist auch kein Freikommen auf Kaution möglich. Kaution kann nur beantragt werden, wenn das Gericht von Fluchtgefahr ausgeht, nicht von anderen Haftgründen.

In der U-Haft sind regelmäßige Prüfungen vorgesehen, ob die U-Haft weiter zulässig ist. Nach der jüngsten Verlängerung ist der nächste reguläre Termin spätestens Ende April geplant, sofern die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht davor Anklage erhebt. Benko kann jedoch jederzeit einen Antrag auf Enthaftung stellen. 

Zusammenfassung
  • Seit Ende Jänner sitzt Signa-Gründer René Benko in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft.
  • Voraussichtlich wird sich daran so schnell nichts ändern.
  • Nun sind mehr Details zu seinem neuen Alltag ans Licht gekommen.