Kalte Progression wird abgeschafft: Das sind die Details

Die türkis-grüne Bundesregierung hat die Verhandlungen zur Abschaffung der Kalten Progression und Valorisierung der Sozialleistungen abgeschlossen. Am morgigen Mittwoch soll das Vorhaben im Ministerrat beschlossen werden.

Abgeschafft wird die schleichende Steuererhöhung mit Jahresbeginn. Zwei Drittel der Einnahmen durch die Kalte Progression fließen künftig automatisch via Einkommenssteuer und Absetzbeträge zurück an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Offen war bis zuletzt, wie mit dem verbleibenden Drittel der Einnahmen, das rund 600 Mio. Euro umfasst, umgegangen werden soll. Wie das Bundeskanzleramt am Dienstag in einer Aussendung mitteilte, sollen davon vor allem kleinere und mittlere Einkommen profitieren bzw. diese jährlich für Entlastungsmaßnahmen verwendet werden, hieß es.

Abschaffung der Kalten Progression:

  • Automatisch an die Inflation (im Ausmaß von zwei Dritteln) angepasst werden Einkommenssteuer-Grenzbeträge (mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes von 55%), Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge, Verkehrsabsetzbeträge usw.
  • Das verbleibende Drittel der Inflationsrate wird jährlich für Entlastungsmaßnahmen verwendet. Das dafür zur Verfügung stehende Volumen fußt auf dem Progressionsbericht, der durch IHS und WIFO erhoben wird. Auf dieser Grundlage fasst der Ministerrat einen Beschluss, wie mit den Einnahmen Menschen entlastet werden sollen.
  • Die von WIFO und IHS errechnet schleichende Steuererhöhung hat ein Volumen von 1,85 Mrd. Euro. Durch die automatische Anpassung wird um 1,23 Mrd. Euro ausgeglichen

 

617 Millionen Euro werden für folgende Entlastungsmaßnahmen verwendet:

  • Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Das bedeutet: insbesondere niedrige und mittlere Einkommen werden über die Inflationsrate hinausgehend entlastet.
  • Die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Pensionistenabsetzbeträge) werden in Höhe der vollen Inflation angepasst.
  • Die sonstigen Tarifstufen der Einkommsteuergrenzbeträge werden mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht.

 

"Akt der Fairness"

"Wir können es uns nicht leisten, jetzt nicht zu helfen. Da die Inflation längerfristig hoch bleibt, müssen wir nun festgefahrene Strukturen ändern, um den Menschen mehr Geld zum Leben zu geben", rechtfertige Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) den Schritt. "Es ist also ein Akt der Fairness, dass den arbeitenden Menschen, die von der massiven Teuerung betroffen sind, mehr Netto vom Brutto bleibt", so Brunner weiter

"Historischer Schritt"

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) sieht in der Abschaffung einen "historischen Schritt". "Damit stellen wir sicher, dass eine Gehaltserhöhung all jenen, die tagtäglich hart arbeiten, auch tatsächlich zum Leben bleibt und nicht durch das Aufrücken in eine höhere Steuerklasse aufgefressen wird. Das entlastet vor allem den Mittelstand, denn dieser leistet einen immensen Beitrag zum Wohlstand in Österreich."

Niedrige Einkommen werden entlastet

"Wir sorgen dafür, dass einerseits zwei Drittel des Gesamtvolumens der kalten Progression direkt an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückfließt. Andererseits nutzen wir ein Drittel dieses Volumens zur Entlastung niedriger Einkommen und sorgen so für mehr soziale Tragfähigkeit in unserer Gesellschaft", gitb sich Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) positiv. Mit der zusätzlichen Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen gebe es "mehr Gerechtigkeit".

Rauch sieht "Meilenstein"

In dieselbe Kerbe schlug Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). "Die Valorisierung der Sozialleistungen ist für die Betroffenen ein Meilenstein: Ihre Unterstützung wird in Zukunft Jahr für Jahr automatisch an die Teuerung angepasst." Mit allen anderen Maßnahmen ergebe das "ein umfassendes Bündel an kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen. Das bringt wirksame Hilfe für alle, die sie wirklich brauchen."

NEOS unzufrieden

Weniger euphorisch zeigten sich die NEOS. Für deren Wirtschafts- und Sozialsprecher, Gerald Loacker, wäre der Schritt nur dann "historisch" gewesen, wenn die Kalte Progression vollständig und rückwirkend mit 1. Jänner 2022 abgeschafft worden wäre. Dies sei aber nicht erfolgt. Der "hart arbeitende Mittelstand" habe die Rückerstattung der Kalten Progression "zur Gänze" verdient, bemängelte Loacker. Dass der Finanzminister das verbleibende Drittel für den finanziellen Spielraum benötige, sei ein "Märchen", so Loacker: "Die Inflation spült dem Finanzminister Mehreinnahmen in Milliardenhöhe in die Kassa - bei Umsatzsteuer, NoVa, Grunderwerbsteuer und vielen anderen Abgaben - die Regierung hat also mehr als genug Spielraum für Entlastungen."

Etwas milder im Ton fiel hingegen das Urteil der wirtschaftsliberalen Denkfabrik Agenda Austria aus. Auch wenn die Umsetzung nicht ganz perfekt sei, sei die Abschaffung der Kalten Progression doch eine "große Sache", wofür der Regierung Anerkennung gebühre, hieß es in einer Stellungnahme. Jedoch stößt man sich auch bei Agenda Austria daran, dass die sie nicht komplett abgeschafft wurde, sondern nur für die untersten Tarifstufen. Dies könnte im schlechtesten Fall zu noch mehr Teilzeitanreizen führen, weil Mehrarbeit stärker belastet werde, so die Argumentation.

Automatisch in höhere Steuerstufe gefallen

Die kalte Progression ist ein Effekt, der durch das Zusammenwirken eines progressiven Steuertarifs, der Inflation und Gehaltserhöhungen entsteht. Gehälter werden jedes Jahr angehoben, die Tarifstufen blieben aber unverändert. Wenn die Einkommen steigen, die Tarifstufen aber fix sind, erhöht sich die Steuerleistung, wenn man in eine Stufe vorrückt.

Die Folge: Von der Bruttoerhöhung bleibt netto weniger über. Je mehr Arbeitnehmer durch Lohnerhöhungen also in höhere Tarifstufen vorrücken, desto mehr schöpft der Staat von den Lohnerhöhungen ab. Diesen Effekt nennt man kalte Progression - "kalt", weil dafür keine aktive Handlung oder Steuererhöhung nötig ist.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Ministerrat wird am Mittwoch die Abschaffung der kalten Progression beschließen.
  • Die Details dazu im Artikel.