APA/HARALD SCHNEIDER

Regierung beschließt Inflationsanpassung für die Landwirtschaft

Die Regierung hat sich am Freitag auf ein weiteres Entlastungspaket - diesmal speziell für die heimische Land- und Forstwirtschaft - geeinigt.

Für die heimischen Agrarier soll es aufgrund der Rekordinflation eine Anpassung der steuerlichen Umsatzgrenzen und damit einhergehend administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem geben. Konkret wird unter anderem die Umsatzgrenze in der steuerlichen Pauschalierung von 400.000 auf 600.000 Euro erhöht.

Pauschale Besteuerung

In Österreich können Land- und Forstwirte unter gewissen Voraussetzungen pauschal besteuert werden. Möglich sind zwei Schienen: Eine Vollpauschalierung oder eine Teilpauschalierung. In welches Segment ein Betrieb fällt, hängt von einem Ertragswert, genannt Einheitswert, ab. Erhoben wird dieser auf Basis der Betriebsgröße sowie der Bewertung des Bodens. Übersteigt dieser Wert 75.000 Euro, rutscht der Betrieb in die Teilpauschalierung, darunter wird nach der Vollpauschalierung abgerechnet. Die Möglichkeit der Teilpauschalierung wiederum endet bei einem Ertragswert von 130.000 Euro.

Umsatzgrenze für Pauschalierung

Als weitere Voraussetzung für die Pauschalierung gilt in beiden Fällen die nun angehobene Umsatzgrenze: Liegt der Umsatz unter der Grenze von bisher 400.000 Euro, jetzt 600.000 Euro, wird die Steuer pauschal, also unabhängig vom tatsächlichen Umsatz, berechnet. Liegt der Umsatz darüber, müssen die Bauern ihren tatsächlichen Gewinn erheben und versteuern, was aufgrund der Teuerung bei vielen Betrieben zuletzt schlagend geworden ist. So erhöhten sich aufgrund der hohen Erzeugerpreise zwar die Umsätze. Dem stehen aufgrund der hohen Preise, etwa für Düngemittel, jedoch auch größere Kosten gegenüber.

Mit der Anpassung soll bewirkt werden, dass es nicht zu einer zusätzlichen Belastung durch die Teuerung kommt, informierte das Landwirtschaftsministerium am Freitag in einer Aussendung. Auch ein bürokratischer Mehraufwand für die Landwirte soll durch die Reform verhindert werden. Die Umsatzgrenze wurde zuletzt im Jahr 2002 angepasst.

Erhöhung des Einheitswert für die Teilpauschalierung 

Entlastet soll aber nicht nur über die Umsatzgrenze werden: Auch der Einheitswert für die Teilpauschalierung wird erhöht. Bei der Teilpauschalierung werden von den tatsächlichen Einnahmen pauschale Ausgaben in Höhe von 70 Prozent (bei Veredelungstätigkeiten 80 Prozent) der Einnahmen abgezogen. Die bisherige Grenze lag bei 130.000 Euro, künftig soll der Wert 165.000 Euro betragen.

Anhebung der Einnahmengrenze

Beschlossen hat die Regierung zudem eine Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 auf 45.000 Euro. Damit sollen auch Bäuerinnen und Bauern, die ausschließlich im Nebenerwerb tätig sind, für die hohe Inflation entschädigt werden.

"Durch die Preissteigerungen aufgrund der Teuerung überschreiten viele Höfe die aktuellen Umsatzgrenzen und haben ohne Einkommenszuwachs plötzlich einen enormen bürokratischen Mehraufwand. Indem wir die Pauschalierungsgrenzen anheben, entlasten wir unsere Landwirtschaft und sichern die heimische Produktion ab", kommentierte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) das Entlastungspaket.

"Die österreichischen Landwirtinnen und Landwirte sind von höheren Energiekosten, aber auch von höheren Kosten für Futtermittel und für Düngemittel betroffen", sagte auch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Es sei daher an der Zeit gewesen, die nicht mehr zeitgemäßen Umsatzgrenzen zu erhöhen und mit der erhöhten Grenze für die Teilpauschalierung eine Verwaltungsvereinfachung umzusetzen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierung hat sich am Freitag auf ein weiteres Entlastungspaket - diesmal speziell für die heimische Land- und Forstwirtschaft - geeinigt.
  • Es soll eine Anpassung der steuerlichen Umsatzgrenzen und damit einhergehend administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem geben.
  • Konkret wird unter anderem die Umsatzgrenze in der steuerlichen Pauschalierung von 400.000 auf 600.000 Euro erhöht.
  • Zudem wurde eine Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 auf 45.000 Euro beschlossen.