Gericht kippt Verbund-Preiserhöhung: Kunden könnten Geld zurückbekommen
Die Klausel zur Anpassung der Strom-Arbeitspreise sei laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) überraschend und nachteilig für die Kund:innen. Deshalb klagte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums. Damit falle die Rechtsgrundlage für die seit Mai höheren Tarife weg. Nach Ansicht des VKI muss das Geld an die Kunden zurückgezahlt werden.
Über 500.000 Verbund-Kunden
Der Verbund hatte im März 2022 für seine Kunden eine Preiserhöhung per 1. Mai 2022 angekündigt. Wie viele Kunden genau betroffen waren, ist nicht bekannt. Klar ist, dass mit Ende 2021 rund 450.000 Strom- und 80.000 Erdgaskunden Strom vom Verbund bezogen.
Der Verbund, der damit wirbt, seinen Strom aus Wasserkraft zu beziehen, berief sich trotzdem auf den vom Börsenkurs abhängigen Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI). "Es gibt keine sachliche Rechtfertigung für einen Produzenten wie den Verbund, die Strompreise an einen Börsenindex anzupassen", sagte VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller im PULS 24 Interview.
Die Preisanpassungsklausel war mit der Überschrift "Wertsicherung Arbeitspreis" versehen. Das Gericht entschied, Verbraucher hätten mit so einer Überschrift nicht erwarten können, dass diese Klausel nicht dem Ausgleich der allgemeinen Inflation dienen sollte. Dass damit eine Prognose des zukünftigen Großhandelspreises abgebildet werde, sei daher überraschend und nachteilig für die Kunden.
Keine "Zufallsgewinne"
Das Gericht führt auch aus, dass keine "Zufallsgewinne" zugunsten einer Vertragspartei ermöglicht werden sollen. Eine Klausel, die den ÖSPI als Berechnungsgrundlage für Preiserhöhungen des Arbeitspreises heranzieht, sei beim Verbund nicht sachgerecht, um die Verhältnismäßigkeit zwischen Leistung und Entgelt beizubehalten und somit unzulässig.
Der VKI zeigt sich nach der Entscheidung des Handelsgerichts zuversichtlich: "Ich gehe auch davon aus, dass das Urteil - so in seiner Form - bestätigt werden wird, wenn es in Berufung geht", so Kemetmüller. Deshalb geht er auch davon aus, der ein oder andere Anbieter "die Klauseln anpassen wird, die jetzt in Verwendung stehen."
Preiserhöhung ab März nicht betroffen
Der Stromkonzern hat im Jänner 2023 eine weitere Preiserhöhung per 1. März 2023 angekündigt, die aber von der aktuellen Entscheidung des Handelsgerichts nicht betroffen ist. Der Arbeitspreis für Bestandskunden mit Standardlastprofil im Haushaltssegment steigt dann auf 23,9 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh).
Rückzahlungen gefordert
"Der Verbund tritt gegenüber Verbraucher:innen als Stromerzeuger und Versorger auf. Die Kunden haben bewusst nicht nur einen Stromhändler als Versorger gewählt, sondern mit dem Verbund ein Unternehmen als Vertragspartner, das angibt, den Strom selbst aus 100 Prozent Wasserkraft herzustellen. Es gibt daher keine sachgerechte Grundlage, warum der Verbund die Börsenpreise als Maßstab für eine - vermeintliche - Wertsicherung heranziehen können sollte", sagte Kemetmüller. "Wir fordern den Verbund auf, Rückzahlungen im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrags an Betroffene vorzunehmen."
Der Verbund betonte bisher, jede Kundin und jeder Kunde sei bei der Vereinbarung dieser Klausel deutlich und leicht verständlich darüber informiert worden. Der Stromkonzern hat übrigens im Jänner 2023 auf Basis der Klausel eine weitere Preiserhöhung per 1. März 2023 angekündigt. Der Arbeitspreis für Bestandskunden mit Standardlastprofil im Haushaltssegment steigt dann auf 23,9 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh).
Zusammenfassung
- Der Konsumentenschutz klagte, das Handelsgericht gab ihm - nicht rechtskräftig - recht: Die Preiserhöhung des Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 ist unzulässig.
- Der VKI verlangt für vielleicht Hunderttausende Geld zurück, bis es so weit ist dürfte es aber, falls überhaupt, dauern, denn der Verbund hat bereits Rechtsmittel angekündigt.