Buwog: Generalprokuratur empfiehlt Bestätigung von Grasser-Urteil
Die Untreue-Schuldsprüche gegen Karl-Heinz Grasser sollen bestätigt werden, wenn es nach der Empfehlung Generalprokuratur geht. Das berichtete am Montag zunächst der "Standard".
Demnach müsse Grassers Urteil nur im Punkt Beweismittelfälschung aufgehoben werden.
Die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, die als Rechtswahrerin auftritt, empfiehlt damit dem Obersten Gerichtshof (OGH), die erstinstanzlichen Schuldsprüche im Kern zu bestätigen.
Auch die Urteile weiterer prominenter Angeklagter im so genannten BUWOG-Prozess sollen bestätigt werden.
Nichtigkeitsbeschwerde großteils gescheitert
Im Februar 2023 hatten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Anwälte eine umfangreiche Nichtigkeitsbeschwerde gegen Grassers Buwog-Verurteilung eingebracht.
Damit ergriff Grasser seine letzte Chance, das noch nicht rechtskräftige Ersturteil umzustoßen und einer längeren Haftstrafe zu entgehen.
"Die Generalprokuratur hat zu den acht erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten vor kurzem eine umfangreiche, 160 Seiten umfassende Stellungnahme an den Obersten Gerichtshof erstattet. Nach Ansicht der Generalprokuratur wäre das Urteil sozusagen im Kern wegen ergangener Untreue-Schuldsprüche im Wesentlichen zu bestätigen", sagte der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, am Montag im Gespräch mit der APA, nachdem die Stellungnahme den Verteidigern der Betroffenen zugestellt wurde.
"Im Detail empfiehlt die Generalprokuratur, außer zu einem Angeklagten alle Untreue-Schuldsprüche zum Buwog-Komplex und darüber hinaus zu allen davon betroffenen Angeklagten alle Untreue-Schuldsprüche zum Terminal Tower-Komplex zu bestätigen", präzisierte Ulrich.
Weiters zu bestätigen wären "auch zu verschiedenen Angeklagten ergangene Schuldsprüche wegen unterschiedlicher, teils als Beteiligter begangener Begleitdelikte und Verschleierungshandlungen", stellte der Behördensprecher fest.
Video: Koalitionsstreit nach Einsprüchen im Buwog-Prozess
Am 4. Dezember 2020 war Grasser wegen Untreue, Beweismittelfälschung und Geschenkannahme in der Buwog-Affäre zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Gegenstand des Verfahrens war Korruption im Zusammenhang mit der Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen der Bauen und Wohnen GmbH (BUWOG) durch den damaligen FPÖ-Finanzminister sowie Vorgänge in der Causa Linzer Terminal Tower.
Im Laufe des Verfahrens wurden weitere kleinere Anklagen im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre in die Verhandlung miteinbezogen. Am Ende wurden neben Grasser auch der ehemalige FPÖ-Politiker Walter Meischberger, der Ex-Lobbyist Peter Hochegger und Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics verurteilt, die sieben, sechs und zwei Jahre ausfassten.
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Die Generalprokuratur hatte die von diesen vier und weiteren vier Angeklagten - darunter neben einem Anwalt und einem Schweizer Vermögensverwalter der Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer sowie Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer - gegen ihre jeweilige Verurteilung eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden zu prüfen.
Nun kommt kommt die Behörde zum Schluss, dass die Untreue-Schuldsprüche zum BUWOG-Komplex mit einer Ausnahme - diese betrifft Starzer - sattelfest sind.
Der OGH ist zwar nicht an die Stellungnahme der Generalprokuratur gebunden, im Regelfall werden deren Stellungnahmen aber beachtet. Sie werden von ausgewiesenen Expertinnen und Experten nach eingehender Begutachtung erstellt.
Zusammenfassung
- Die Generalprokuratur empfiehlt dem Obersten Gerichtshof, die Untreue-Schuldsprüche gegen Karl-Heinz Grasser zu bestätigen.
- Demnach müsse Grassers Urteil nur im Punkt Beweismittelfälschung aufgehoben werden.
- Mit der Empfehlung der höchste Staatsanwaltschaft der Republik rückt eine Haftstrafe für Grasser näher.