MKS-Oster-Schwerpunkt für Rückreisende und Tiertransporte
Diese Maßnahme ergänze eine Reihe veterinärbehördlicher Schritte, die das Gesundheitsministerium (BMASGPK) in Kraft gesetzt hat, hieß es am Mittwoch in einer gemeinsamen Aussendung der Ministerien. Mit der BMASGPK-Kundmachung werden "präzise Biosicherheitsvorgaben" für die Einfuhr von Klauentieren aus nachweislich MKS-freien Gebieten außerhalb der Schutz- und Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei festgelegt. Die Vorschriften gelten für Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe wie auch für Transportunternehmen.
Tiere dürfen demnach ausschließlich direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich verbracht werden. Sie müssen klinisch gesund sein und ein negativer Nachweis auf MKS-Virus (per PCR- und ELISA-Test) ist erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden ist. Bei einer Einbringung in Haltungsbetriebe ist eine siebentägige Quarantäne in vollständiger Isolation vorgeschrieben.
Strenge Vorgaben gelten auch bei der Anlieferung an Schlachthöfe. So darf weder ein Kontakt zu anderen Tieren bestehen, daher ist ein Quarantänestall oder die vollständige Abwesenheit anderer Tiere erforderlich. Nach einer klinischen Untersuchung durch amtliche Tierärzte oder Tierärztinnen vor Ort wird eine getrennte Schlachtung vorgeschrieben, der eine verpflichtende Reinigung und Desinfektion im Anschluss folgen muss. Die Bundesregierung appelliert an alle Tierhalter und Transportunternehmen, die neuen Regelungen strikt einzuhalten und die internen Biosicherheitsmaßnahmen laufend zu überprüfen.
(S E R V I C E - Weitere Informationen unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/)
Zusammenfassung
- Aufgrund der Bedrohung durch die Maul- und Klauenseuche (MKS) werden zu Ostern verstärkte Kontrollen an der Ostgrenze Österreichs durchgeführt, die sich auf den Rückreiseverkehr und Tiertransporte konzentrieren.
- Neue Regelungen verlangen, dass Tiere klinisch gesund sind und einen negativen MKS-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist, und bei Einbringung in Haltungsbetriebe eine siebentägige Quarantäne in Isolation durchlaufen.
- Strenge Vorgaben gelten auch für Schlachthöfe, einschließlich der Notwendigkeit eines Quarantänestalls und einer getrennten Schlachtung, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.