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Biber im Biomüll

Enthauptete Biber in NÖ: Verdächtiger ausgeforscht

16. Apr. 2025 · Lesedauer 2 min

Im Zuge der Ermittlungen um zwei getötete und im Bezirk Lilienfeld im Biomüll aufgefundene Biber ist ein Verdächtiger ausgeforscht worden. Bei Hausdurchsuchungen durch Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) Niederösterreich in Kaumberg sind Polizeiangaben vom Mittwoch zufolge Beweismittel sichergestellt worden. Es handelte sich um Biberfelle, -kelle sowie -schädel, aber auch um eine Eule und einen Siebenschläfer. Lang- und Faustfeuerwaffen wurden ebenfalls entdeckt.

Der Verdächtige war laut Polizeisprecher Johann Baumschlager teilgeständig. Gegen den Mann wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Zudem erwartet ihn eine Anzeige nach § 181f StGB (Vorsätzliche Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes) an die Staatsanwaltschaft St. Pölten.

Über Auftrag der Behörde wird zudem eine genetische Untersuchung der Biberköpfe durchgeführt.

Enthauptet und in Biomüll entsorgt

Das erste getötete Tier war am 17. Februar, das zweite einen Monat später in einer Kompostieranlage in St. Veit a. d. Gölsen entdeckt worden. Die Biber sollen enthauptet und im Biomüll entsorgt worden sein.

Nach einem Aufruf der Polizei meldete sich ein Zeuge und brachte die LKA-Fahnder (Umweltkriminalität) auf die Spur des Verdächtigen. Beim Biber (Castor fiber) handelt es sich um ein geschütztes Wildtier der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und eine nach dem NÖ Naturschutzgesetz 2000 bzw. der NÖ Artenschutzverordnung gänzlich geschützte, freilebende Art.

Video: Enthauptet und weggeworfen: Biber in Biomüll gefunden

Zusammenfassung
  • Ein Verdächtiger wurde nach der Tötung von zwei Bibern im Bezirk Lilienfeld ausgeforscht, wobei Biberfelle, -kelle und -schädel sowie eine Eule und ein Siebenschläfer sichergestellt wurden.
  • Gegen den teilgeständigen Verdächtigen wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen und eine Anzeige nach § 181f StGB an die Staatsanwaltschaft St. Pölten erstattet.
  • Die getöteten Biber, die am 17. Februar und einen Monat später in einer Kompostieranlage entdeckt wurden, sind geschützte Wildtiere gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.