Arbeitsjurist zur Impfpflicht: Kündigungen werden in manchen Betrieben zur Norm werden
Bis das Gesetz zur Impfpflicht verabschiedet ist, werde sich noch viel am Entwurf ändern, ist sich Philipp Brokes im Gespräch mit PULS 24 Anchorwoman Sabine Loho sicher. Einige Punkte seien noch zu klären, im Großen und Ganzen sei es aber hinnehmbar.
Das Gesetz sei so ausgestaltet, dass Arbeitgeber komplett außen vor sind. "Unabhängig davon, ob ich Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bin, muss ich dieser Impfpflicht nachkommen."
Kündigungen werden kommen
Brokes glaubt, dass die Frage nach der Impfung bei Einstellungsgesprächen zur Norm werden wird. Den Arbeitgeber "trifft überhaupt keine Verpflichtung", Angestellte, die am 1. Februar noch nicht geimpft sind, zu kündigen. Er könne aber als Ultima Ratio Kündigungen aussprechen, definitiv aber keine fristlose Entlassung. "Kündigungen sind nicht ausgeschlossen und ich glaube, dass sie sehr wohl in manchen Betrieben zur Norm werden."
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Man habe laut Meinung des Juristen bewusst in Kauf genommen, dass die Impfpflicht zwar auf der Ebene zwischen Staat und Einzelpersonen geregelt ist, aber dennoch die "Arbeitgeber das irgendwie durchstreiten werden mit ihren Beschäftigten".
2,5- oder 3G-Pflicht am Arbeitsplatz
Unabhängig vom Impfpflicht-Gesetz gehe die Pandemie weiter, der Gesundheitsminister habe weiter die Möglichkeit, das Betreten von Orten von einem bestimmten Status abhängig zu machen. Das betreffe sowohl Arbeitsorte aber auch zum Beispiel die Gastronomie oder Kinos. Brokes rechnet mit einer 2,5- oder 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz.
Streichung des Arbeitslosengelds von Branche abhängig
Wenn man wegen Verweigerung der Impfpflicht einen vom AMS angebotenen Job nicht annimmt oder man wegen fehlender Impfung gekündigt wird, werde es auf die Branche ankommen, ob man den Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert. In der Pflegebranche zum Beispiel sei es die Norm, dass man eine Impfung braucht. Weigert man sich, stehe man dem Arbeitsmarkt praktisch nicht zur Verfügung. Dann könne das Geld gestrichen oder gekürzt werden. Bei einem LKW-Fahrer werde das AMS eher nicht sanktionieren. "Je eher in der Branche, in der ich arbeitssuchend bin, die Impfung eine Norm darstellt, und ich lehne sie ab, umso eher muss ich mit Sanktionen in Form von Streichung des Arbeitslosengeldes rechnen."
Zusammenfassung
- Arbeitsjurist Philipp Brokes glaubt, dass die Frage nach der Impfung bei Einstellungsgesprächen zur Norm werden wird.
- Den Arbeitgeber "trifft überhaupt keine Verpflichtung", Angestellte, die am 1. Februar noch nicht geimpft sind, zu kündigen. Er könne aber als Ultima Ratio Kündigungen aussprechen.
- "Kündigungen sind nicht ausgeschlossen und ich glaube, dass sie sehr wohl in manchen Betrieben zur Norm werden."
- Wenn man wegen Verweigerung der Impfpflicht einen vom AMS angebotenen Job nicht annimmt oder man wegen fehlender Impfung gekündigt wird, werde es auf die Branche ankommen, ob man den Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert.
- In der Pflegebranche zum Beispiel sei es die Norm, dass man eine Impfung braucht. Weigert man sich, stehe man dem Arbeitsmarkt praktisch nicht zur Verfügung. Dann könne das Geld gestrichen oder gekürzt werden.
- "Je eher in der Branche, in der ich arbeitssuchend bin, die Impfung eine Norm darstellt, und ich lehne sie ab, umso eher muss ich mit Sanktionen in Form von Streichung des Arbeitslosengeldes rechnen."