Toni PolsterAPA/Eva Manhart

Klage gegen ÖFB: Polster-Niederlage im Streit um Tore

Fußball-Ikone Toni Polster hat den Kampf um die Anerkennung von drei Toren aus den 80er Jahren verloren. Zuletzt wollte er sich diese vor Gericht erstreiten - erfolglos.

Toni Polster hat im Kampf um drei Tore aus den 1980er Jahren eine herbe Niederlag erlitten. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen habe die Klage Polsters abgewiesen, erklärte Polsters Anwalt Manfred Ainedter am Mittwoch nach Zustellung des schriftlichen Urteils. Polster müsse demnach auch die Kosten des Prozesses tragen.

Die Sport-Legende ist in den ewigen Bestenlisten der österreichischen Fußball-Männer-Nationalmannschaft ganz oben zu finden. Seine 44 Treffer sind bis heute unerreicht, seine 95 Länderspiele wurden bisher nur von Marko Arnautović, David Alaba, Andreas Herzog und Aleksandar Dragović übertroffen.

Trotzdem wollte der Ex-Goalgetter seine ÖFB-Statistiken nachträglich gerne aufbessern und ging dafür sogar vor Gericht.

Die Klage bezog sich auf drei Matches, die als inoffizielle Länderspiele gelten und Polster deshalb nicht angerechnet werden. Konkret ging es um die Partien Liechtenstein - Österreich (0:6 am 7. Juni 1984 in Vaduz, ein Polster-Tor), Tunesien - Österreich (1:3 am 7. Februar 1987 in Tunis, zwei Polster-Tore) und Marokko - Österreich (3:1 am 2. Februar 1988, kein Polster-Tor).

Klage abgewiesen

Der Richter kam in seinem Urteil zum Schluss, es sei ausschließlich Sache des ÖFB, welche Spiele in welcher Form für die Länderspielstatistik herangezogen werden. Es gebe dahingebend keine Vorgaben der FIFA.

Die Entscheidung des ÖFB, dass nur sechs Spiele pro Jahr als offizielle Länderspiele gewertet wurden, sei "nicht unsachlich" und von der Vereinsautonomie gedeckt. Der Kläger - Toni Polster - habe nicht nachweisen können, dass er benachteiligt wurde.

"Überlegen Rechtsmittel"

"Wir sind natürlich enttäuscht, zumal sich der Richter aus unserer Sicht nicht ausreichend mit den Argumenten der Klägerseite auseinandergesetzt hat", sagte Ainedter am Mittwochabend im Gespräch mit der APA. Man werde das nicht rechtskräftige erstinstanzliche Urteil jetzt einer eingehenden Analyse unterziehen. "Wir überlegen Rechtsmittel", meinte Ainedter.

Polster hatte in der Vergangenheit stets beteuert, seine Klage habe nichts damit zu tun, dass ihm der aktuelle österreichische Stürmer-Star Marko Arnautović seinen Torrekord wegschnappen könnte. Arnautović hält aktuell bei 37 Treffern für die Nationalmannschaft. 

Im Prozess pochte er vor allem darauf, dass die drei Tore auch seinen "Marktwert als Werbefigur steigern" würde: "Da machen drei Tore einen Unterschied."

Video: Toni Polster im Interview des Tages

ribbon Zusammenfassung
  • Toni Polster verlor seine Klage um die Anerkennung von drei Toren aus den 1980er Jahren vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen.
  • Der Richter entschied, dass der ÖFB allein darüber entscheidet, welche Spiele für die Länderspielstatistik herangezogen werden, und es keine FIFA-Vorgaben dazu gibt.
  • Polsters Anwalt Manfred Ainedter äußerte Enttäuschung über das Urteil und erwägt Rechtsmittel.