Ex-Langläufer Stockinger wegen EPO-Besitzes 2 Jahre gesperrt
Die Verfehlungen des mehrfachen WM-Teilnehmers und Olympiastarters von 2006 waren im Zuge der Ermittlungen der im Vorjahr aufgedeckten Aderlass-Causa aufgedeckt worden. Die Sanktion sei unter Berücksichtigung der vorliegenden Beweise und nach zwei Anhörungen erfolgt, so die ÖADR. Die aufgrund des 2012 bis 2104 noch geltenden alten WADA-Codes mit zwei Jahren festgelegte Sperre gegen Stockinger ist noch nicht rechtskräftig. Der frühere Sprintspezialist mit einem fünften Weltcuprang 2007 als Karriere-Topergebnis kann innerhalb von vier Wochen dagegen berufen.
Zusammenfassung
- Der ehemalige Skilangläufer Martin Stockinger ist wegen des Besitzes der Dopingsubstanz EPO in seiner aktiven Zeit für zwei Jahre gesperrt worden.
- Die Verfehlungen des mehrfachen WM-Teilnehmers und Olympiastarters von 2006 waren im Zuge der Ermittlungen der im Vorjahr aufgedeckten Aderlass-Causa aufgedeckt worden.
- Die Sanktion sei unter Berücksichtigung der vorliegenden Beweise und nach zwei Anhörungen erfolgt, so die ÖADR.