Zeuginnen in Prozess gegen NÖ Landesrat Waldhäusl befragt
Die Leiterin der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Niederösterreich hatte aufgrund einer anonymen Beschwerde und medialer Berichterstattung die Unterkunft an der Grenze zu Tschechien am 30. November 2018, vier Tage nach der Eröffnung, besichtigt. Zum Zaun mit Stacheldraht meinte die Zeugin: "Ich habe das aus kinderrechtlicher Sicht nicht okay gefunden." In einem Bericht hatte die Juristin u.a. auch "grobe Hygienemängel" festgehalten. Die Unterkunft war damals "aus jugendrechtlicher Sicht im derzeitigen Zustand nicht geeignet" beurteilt worden. Die Jugendlichen durften nach Angaben einer Betreuerin das Asylquartier nur in Begleitung von Securitys verlassen.
Eine Bereichsleiterin für Jugend und Soziales in einer nicht örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft hatte die Leiterin der Kinder- und Jugendanwaltschaft bei dem Termin begleitet. Vor dem Gebäude war der 53-Jährigen ein "Baustellenzaun mit Stacheldraht drauf" aufgefallen. "Ich habe mir gedacht: Entbehrlich", meinte die Zeugin: "Es war für mich eine Symbolik von Freiheitsentzug und Kontrolle", hätte aber wohl nicht diesen Zweck erfüllen können. "Die Einrichtung wurde offensichtlich sehr kurzfristig bezogen", verwies die Juristin u.a. auf spärliche Möblierung. Bei dem Besuch hatten ihren Angaben zufolge alle außer einer der Jugendlichen geschlafen: "Ich habe mir gedacht, was sollen die denn sonst machen? Es gab ja keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten." Ein pädagogisches Konzept und eine Tagesstruktur hätten gefehlt.
Jene Flüchtlinge, die nach Drasenhofen verlegt werden sollten, hatten "entsetzt" reagiert, berichtete die damalige Leiterin einer Asylunterkunft für Minderjährige in Korneuburg. Vonseiten des Landes sei eine Abholung ohne Vorwarnung gewünscht worden, damit die Jugendlichen nicht untertauchen. Ihre damalige Einrichtung habe nicht um Verlegung der Betroffenen angesucht, hielt die 35-Jährige fest. "Die Jugendlichen waren im Ausnahmezustand", sagte die Zeugin: "Das erste, was von den Jugendlichen gekommen ist, war: 'Das ist eine Abschiebung.'" Man habe wegen einer Suiziddrohung auch die Polizei gerufen. Nach dem Umzug erzählten die Flüchtlinge laut der Frau, "dass sie nicht rauskönnen". Eine weitere geladene Zeugin konnte krankheitsbedingt nicht befragt werden. Gezeigt wurde am Mittwoch auch ein "ZiB 2"-Interview mit Waldhäusl vom 30. November 2018.
Laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sollen zumindest 14 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im November 2018 in ein ungeeignetes Quartier verlegt worden sein. Die Jugendlichen sollen einer "ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen" und in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt worden sein. Nach Protesten hatte Landeshauptfrau Mikl-Leitner am 30. November 2018 die Verlegung der Flüchtlinge an einen anderen Standort angeordnet.
Der ehemaligen Landesbediensteten wird neben Amtsmissbrauch auch Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung vorgeworfen. Sie soll im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben. Die beiden Beschuldigten haben sich zu Prozessbeginn Anfang Februar nicht schuldig bekannt.
Weitere Termine der Schöffenverhandlung am Landesgericht St. Pölten sind vorerst bis zum 23. September fixiert. Auch nach Drasenhofen verlegte Flüchtlinge sollen als Zeugen befragt werden.
Zusammenfassung
- Im Amtsmissbrauch-Prozess gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete in St. Pölten sind am Mittwoch drei weitere Zeuginnen befragt worden.
- Die Leiterin der Kinder- und Jugendanwaltschaft hatte sich bei einem Ortsaugenschein 2018 "entsetzt" über den Stacheldraht im Asylquartier Drasenhofen gezeigt.
- Auch nach Drasenhofen verlegte Flüchtlinge sollen als Zeugen befragt werden.