Wegen EU-Kritik: COFAG stoppt Auszahlung von Corona-Hilfen
Es geht um 0,4 Prozent aller 250.000 Antragssteller, wurde der APA bestätigt, nachdem der "Standard" (online) darüber berichtet hatte. Bei den Antragstellern dürfte es allerdings eher um höhere Summen gehen, schließlich sind vornehmlich Unternehmensverbünde betroffen. Rückzahlungen drohen, sollen aber abgewendet werden.
"Der Standard" berichtet zuerst über Reibereien mit der EU-Kommission über die Höhe der ab Frühjahr 2020 (bis Ende September 2022) gewährten Wirtschaftshilfen, was der APA bestätigt wurde. Einigen sich Kommission und BMF nicht, müssten Firmen Staatshilfen zurückzahlen - die Republik will das aber noch im Sinne der Unternehmen richten. Die Republik Österreich hat dem Zeitungsbericht zufolge im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen wie Lockdown-Umsatzersatz, "Fixkostenzuschuss 800.000", Ausfallsbonus und Verlustersatz nicht geprüft, ob die begünstigten Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit (Unternehmensverbund) mit Tochter- oder Schwesterunternehmen bilden und dadurch der beihilferechtliche Höchstbetrag von 2,3 beziehungsweise zwölf Millionen Euro (beim Verlustersatz) überschritten wurde.
Korrekturbedarf soll so gering wie möglich gehalten werden
Von der COFAG hieß es auf APA-Anfrage, dass ihre Corona-Hilfen "gemäß den Richtlinien grundsätzlich auf das Einzelunternehmen abstellen". Aber, so die COFAG weiter: Nachdem die Pandemiemaßnahmen bereits im Laufen bzw. abgeschlossen waren, sei die Europäische Kommission an die Republik Österreich mit der Position herangetreten, dass in Bezug auf die beihilferechtlichen Höchstbeträge die Ebene des Unternehmensverbunds als wirtschaftliche Einheit (und nicht das gemäß Richtlinien begünstigte Einzelunternehmen) zu prüfen sei. "Die Frage, ob und in welcher Weise die Unternehmensverbundbetrachtung maßgebend ist, ist derzeit Gegenstand von Gesprächen des Bundes mit der Europäischen Kommission."
Einigen sich EU-Kommission und Finanzministerium nicht, müssten die Unternehmen die staatlichen Zuwendungen zurückzahlen. Die Republik will dies aber im Sinne der Unternehmen lösen. Sie "verfolgt dabei den Lösungsansatz, dass diese Zuschüsse im Rahmen des EU-Beihilfenrechts umgewidmet werden", skizziert die COFAG an die Unternehmen laut Standard. Der Korrekturbedarf solle so gering wie möglich gehalten werden oder gänzlich entfallen. Mit ähnlichen Argumenten werden besorgte Förderwerber laut Zeitung seitens ihrer Interessenvertretungen vertröstet.
Länge des Auszahlungs-Stopps unklar
Die COFAG erhebt nun die relevanten Unternehmensverbünde, hieß es zur APA. Daher lasse sich die Frage nach dem betroffenen Volumen "derzeit nicht beantworten", hieß es zur Frage wie viel Geld auf dem Prüfstand steht. Auch die Frage wie lange die Auszahlungen gestoppt bleiben könnten, blieb vorerst unbeantwortet.
Die COFAG schreibt laut "Standard" an Firmen aufgrund des Einwands der EU-Kommission: "Bitte beachten Sie daher, dass eine mögliche Konsequenz dieser Gespräche eine Korrektur von bereits ausgezahlten Zuschüssen, die auf Unternehmensverbund-Ebene die (beihilfenrechtlichen) Höchstbeträge überschreiten, sein kann."
COFAG soll Höchstbeträge auf Unternehmensverbunds-Ebene prüfen
Das BMF, das auf Anfrage um Stellungnahme auf die COFAG verwies, hat nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission und der COFAG diese ersucht, auch die Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstbeträge auf Ebene des Unternehmensverbundes zu prüfen. "Daher wird die COFAG die in den (vom Standard, Anm.) zitierten Schreiben eingeforderten Informationen (im Wesentlichen Auskünfte über das Vorliegen kontrollierender Beteiligungsbeziehungen) erheben, um festzustellen, ob im betreffenden Unternehmensverbund tatsächlich eine wirtschaftliche Einheit im Sinne des EU-Beihilfenrechts vorliegt, und falls ja, ob die beihilferechtlichen Höchstbeträge eingehalten wurden."
Diese Informationen würden nach Einlangen der Daten von der COFAG geprüft. Gleichzeitig arbeite das BMF mit der Europäischen Kommission an einer Anpassung der Richtlinien im Sinne der von der Europäischen Kommission erfolgten Klarstellung zur Auslegung des Beihilferechts.
Nicht nur Konzerne betroffen
Betroffen sein können nicht nur Konzerne, sondern auch Unternehmen mit mehreren Standorten, die durch einen wirtschaftlichen Eigentümer verbunden sind. Bei einem für seine Wiener Schnitzel berühmten Gastronomiebetrieb mit mehreren Lokalen etwa wären es bis zu zwei Drittel der gewährten Corona-Hilfszahlungen, die im Fall einer strengeren Auslegung der Beihilfenregeln zurückgefordert werden könnten, rechnet ein mit der Materie vertrauter Anwalt laut "Standard" vor. Er hält eine Rückforderung bereits ausgezahlter Einzelförderungen aus derzeitiger Sicht demnach für nicht umsetzbar und auch nicht zulässig. Eine Welle von Klagen wäre wohl die Folge, würde sich die Regierung entschließen, den EU-Regeln im Wege eines neuen Gesetzes Genüge zu tun.
Schon zuletzt gab es immer wieder Stimmen, wonach in Österreich Unternehmen - oder zumindest manche Konzerne oder Branchen - "überfördert" werden.
Zusammenfassung
- Die Corona-Hilfsagentur COFAG, die für die Abwicklung der meisten Corona-Unternehmensstaatshilfen zuständig ist, hat gewisse Auszahlungen gestoppt.
- Es gehe um 0,4 Prozent aller 250.000 Antragssteller.
- Bei den Antragstellern dürfte es allerdings eher um höhere Summen gehen, schließlich sind vornehmlich Unternehmensverbünde betroffen.
- Rückzahlungen drohen, sollen aber abgewendet werden.