Vorab-Korruption wird in Folge von Ibiza strafbar
Genau ein Jahr nach Erscheinen des Ibiza-Videos hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gesetzliche Folgen der Affäre eingeleitet. Gemäß ihren am Sonntag vorgestellten Plänen wird Korruption auch dann strafbar, wenn von einem Politiker die entsprechenden Zusagen gemacht werden, obwohl er die Funktion für deren Umsetzung noch gar nicht inne hat.
Hintergrund ist eben die Ibiza-Affäre, bei der der damalige FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache einer vermeintlichen Oligarchen-Nichte allerlei Gefälligkeiten zugesichert hat. Da der Chef der Freiheitlichen damals aber noch keine Regierungsverantwortung hatte, konnte er für entsprechende Zusagen nicht belangt werden.
Insofern wäre es laut Zadic "leider" möglich, dass sich das auf Ibiza Geschehene wiederholt: "Das kratzt an unserem Gerechtigkeitssinn und an unserem Glauben an die Demokratie." Daher plant die Ministerin nun eben eine strafgesetzliche Änderung, wonach eine Person bereits dann in Verantwortung steht, wenn sie sich um ein politisches Amt bemüht. Konkret umfasst wäre das Zuschieben von Geschäften in Gegenleistung für parteipolitische Gefälligkeiten.
Damit werde diese Strafbarkeitslücke geschlossen, glaubt Zadic. Die entsprechende Gesetzesänderung soll demnächst in Begutachtung gehen und nach dem Sommer beschlossen werden.
Ebenfalls in dem Paket enthalten ist ein Passus gegen Mandatskauf. Auch hier gab es ja Vorwürfe gegen die Freiheitlichen, wonach sich Oligarchen auf der Wahlliste der FPÖ einen Platz für einen Mittelsmann gesichert hätten. Ob diese Vorwürfe zutreffen, habe nicht ermittelt werden können, da das gegenwärtig gar nicht strafbar wäre, berichtete Zadic, ohne hier die Beteiligten zu nennen. Künftig soll Mandatskauf sowohl für die Auftraggeber, die angehenden Mandatare und auch für die Vorteile annehmende Partei strafrechtlich untersagt werden.
Der dritte Teil des Anti-Korruptionspakets betrifft einen Korruptionsbericht, der in den im Herbst erscheinenden Sicherheitsbericht mit eigener Statistik inkludiert werden soll. Zadic erhofft sich, aus der besseren Datenlage dann noch bessere Entscheidungen zur Korruptionsbekämpfung treffen zu können.
In der Debatte um eine Verlängerung des ebenso prominenten wie umstrittenen Sektionschefs Christian Pilnacek hielt sich Zadic bedeckt. Sie werde die entsprechende Entscheidung am 31. Mai treffen, sagte die Ressortchefin. Zu einem ordentlichen Miteinander gehöre, dass sie ihren Mitarbeitern nicht etwas öffentlich ausrichte.
Die Opposition begrüßte den Kampf gegen Korruption. SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim sprach von einem Lückenschluss ein Jahr nach der Ibiza-Affäre und forderte eine rasche Umsetzung. Es brauche ein umfassendes Korruptionsstrafrecht, um dem moralischen Verfall der politischen Kultur entgegenzuwirken.
Auch FPÖ und die NEOS begrüßten den Vorstoß, den beiden Parteien ist das aber zu wenig. Die NEOS verlangten auch Änderungen in der Parteienfinanzierung und - ebenso wie die FPÖ - den Rauswurf des umstrittenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek.
Zadic müsse in ihrem eigenen Haus Ordnung schaffen und klar sagen, dass sie Pilnaceks Vertrag nicht verlängere, forderte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl. Wenn sie mit ihrer Entscheidung bis Ende Mai zuwarte, mache sie sich als Korruptionsbekämpferin unglaubwürdig. Denn Pilnacek habe versucht, ausgerechnet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu desavouieren.
NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter bemängelte, dass eine verdeckte Parteienfinanzierung auch ein Jahr nach Ibiza nach wie vor möglich sei. Auch Änderungen bei der Weisungskette in der Justiz brauche es. Die NEOS pochen hier auf einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt an der Weisungsspitze.
FPÖ und NEOS hatten bereits am Samstag die Abberufung Pilnaceks gefordert, die SPÖ zeigte sich verstört. Anlass war ein bekannt gewordener Schriftverkehr zwischen dem Sektionschef und dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Johannes Fuchs aus dem Vorjahr, in dem Pilnacek unter anderem meint, dass man die Leistungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hinterfragen müsse und auf entsprechende Öffentlichkeitsarbeit drängt.
Zusammenfassung
- Genau ein Jahr nach Erscheinen des Ibiza-Videos hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gesetzliche Folgen der Affäre eingeleitet.
- Gemäß ihren am Sonntag vorgestellten Plänen wird Korruption auch dann strafbar, wenn von einem Politiker die entsprechenden Zusagen gemacht werden, obwohl er die Funktion für deren Umsetzung noch gar nicht inne hat.
- Sie werde die entsprechende Entscheidung am 31. Mai treffen, sagte die Ressortchefin.