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Verspätete Corona-Hilfen für tausende Unternehmen

Spät, aber doch: Ab 4. Dezember können mehr als 6.700 Anträge auf Corona-Hilfsgelder erneut gestellt werden.

Nach der Einigung mit der EU-Kommission sollen 2.700 Unternehmen doch noch an ihre Hilfsgelder kommen. Rund 4.000 Antragsteller haben ihr Geld bereits erhalten, die restlichen Auszahlungen sollen Mitte Dezember starten. Die Anträge können über das Unternehmensservice-Portal neu gestellt werden.

Der Hintergrund: Während der Corona-Pandemie hat das Finanzministerium über die Covid-Finanzierungsagentur COFAG rund 15 Milliarden Euro an Corona-Hilfsgeldern an Unternehmen ausbezahlt.

Fristen verstießen gegen EU-Recht

Weil die Antragsfristen dafür gegen das EU-Beihilfenrecht verstießen und Erstanträge nach dem 30. Juni 2022 nicht im Einklang mit dem EU-Recht waren, drohten betroffenen Unternehmen sogar Rückforderungen. Auszahlungen wurden zwischenzeitlich gestoppt.

Nach der Einigung zwischen Österreich und der EU-Kommission wurde nun die nationale Richtlinie als Rechtsgrundlage für neuerliche Anträge und Auszahlungen erlassen.

"Mit der neuen Richtlinie erhalten jene Unternehmen, die aufgrund von Spätanträgen auf die Auszahlung von Hilfsgeldern warten, die Hilfen, die mit den Voraussetzungen der Europäischen Kommission im Einklang stehen", sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) laut Mitteilung.

Tausende offene Anträge können nun bearbeitet werden

Insgesamt können mit der Spätantragsrichtlinie 6.754 Anträge nun bearbeitet werden. Das insgesamt zu bearbeitende Volumen beläuft sich auf maximal 183 Mio. Euro, die beantragt wurden. Darüber hinaus sind noch knapp 3.000 weitere Anträge zu bearbeiten, die aber noch von einer Lösung im Zusammenhang mit Konzernobergrenzen abhängig sind.

Auch ein Teil dieser Hilfsgelder wurde nach Auskunft der COFAG bereits ausbezahlt. Um wie viel Geld es dabei insgesamt geht, ist laut Finanzministerium noch schwer abzuschätzen, da es einerseits noch keine Einigung mit dem Vizekanzleramt über die Sanierung gebe und nicht klar sei, welche Summe durch die neue Berechnung entsteht.

ribbon Zusammenfassung
  • Spät, aber doch: Ab 4. Dezember können mehr als 6.700 Anträge auf Corona-Hilfsgelder erneut gestellt werden.
  • Nach der Einigung mit der EU-Kommission sollen 2.700 Unternehmen doch noch an ihre Hilfsgelder kommen. 
  • Weil die Antragsfristen dafür gegen das EU-Beihilfenrecht verstießen und Erstanträge nach dem 30. Juni 2022 nicht im Einklang mit dem EU-Recht waren, drohten betroffenen Unternehmen sogar Rückforderungen.
  • Insgesamt können mit der Spätantragsrichtlinie 6.754 Anträge nun bearbeitet werden.