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Ermittlungen gegen IS-Rückkehrerin Maria G. noch im Laufen

16. Apr. 2025 · Lesedauer 3 min

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen die IS-Rückkehrerin Maria G. sind noch nicht abgeschlossen. Das teilte Behördensprecherin Ricarda Eder am Mittwoch auf APA-Anfrage mit. Die 27-Jährige sei in mehreren Etappen als Beschuldigte einvernommen worden. Es bedürfe noch einiger Ermittlungsschritte, ehe eine Entscheidung über eine Anklage getroffen wird, sagte Eder.

Die Einholung eines Gutachtens, ob bei der Salzburgerin noch eine Radikalisierung gegeben ist, sei nicht erforderlich, erklärte Eder. Die Anklagebehörde geht demnach davon aus, dass bei Maria G. keine Gefährlichkeit mehr gegeben ist und sie sich vom Gedankengut der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) gelöst hat. Gegen die Mutter zweier minderjähriger Söhne wird wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt.

Als 17-Jährige hatte Maria G. ihre Heimat in Salzburg verlassen und sich 2014 nach Syrien begeben, wo sie sich dem IS anschloss. Sie brachte zwei Kinder zur Welt, ihr Ehemann - ein IS-Kämpfer - wurde bei Kampfhandlungen getötet. 2019 wurde sie gefangen genommen, ab September 2020 befand sie sich mit ihren Söhnen im in Nordsyrien gelegenen Internierungslager Roj. Das Außenministerium bot nach eigenen Angaben seit 2019 an, die minderjährigen Söhne zurückzuholen. Das habe die Mutter abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete schließlich am 10. Oktober 2024 die Rückholung von Maria G. und ihren beiden Söhnen an.

Am 1. März landete Maria G. mit ihren Kindern im Zug einer Rückholaktion am Flughafen Wien-Schwechat. Anders als die mit ihr ebenfalls aus Syrien zurückgeholte frühere Wiener IS-Anhängerin Evelyn T., die auf Basis einer Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Wien in U-Haft genommen wurde, blieb Maria G. auf freiem Fuß. Insofern gibt es aus Sicht der Staatsanwaltschaft Salzburg in deren Ermittlungsverfahren keinen Grund zur Eile. Da es um keine Haftsache gehe, sei kein Beschleunigungsgebot zu beachten, erläuterte Behördensprecherin Eder.

Wiener IS-Rückkehrerin Evelyn T. "fügt sich in neues Leben ein"

Das Strafverfahren gegen Evelyn T. ist dagegen bereits rechtskräftig erledigt. Die 26-Jährige wurde am vergangenen Mittwoch in Wien wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu zwei Jahren bedingt verurteilt und danach enthaftet. Da die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptierte, "fügt sie sich jetzt in ihr neues Leben ein", sagte ihre Verteidigerin Anna Mair am Mittwoch auf APA-Anfrage. Evelyn T. habe zahlreiche Termine, darunter beim Bewährungshilfeverein Neustart. Sie müsse auch den ihr auferlegten gerichtlichen Weisungen, sich einer Psychotherapie und einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen, nachkommen. Laut Mair will die 26-Jährige möglichst bald zu arbeiten beginnen. In der Verhandlung hatte Evelyn T. als Berufswunsch Tierpflegerin angegeben.

Zusammenfassung
  • Die Ermittlungen gegen die 27-jährige IS-Rückkehrerin Maria G. sind noch nicht abgeschlossen, da noch einige Schritte erforderlich sind, bevor über eine Anklage entschieden wird.
  • Maria G., die 2014 als 17-Jährige nach Syrien reiste und sich dem IS anschloss, kehrte am 1. März 2025 mit ihren Kindern nach Österreich zurück, bleibt jedoch auf freiem Fuß.
  • Im Gegensatz dazu wurde die frühere IS-Anhängerin Evelyn T. in Wien zu zwei Jahren bedingt verurteilt und plant nun, als Tierpflegerin zu arbeiten.