Verfassungsrichter Brandstetter im Krankenhaus
Der Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter, der zuletzt durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien in die Schlagzeilen geraten ist, befindet sich in Spitalsbehandlung. Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Montag mitgeteilt hat, wird er für die Dauer der Verhinderung vom Ersatzmitglied Barbara Leitl-Staudinger vertreten. Nähere Details zur Erkrankung sind nicht bekannt. Die Beratungen in der laufenden März-Session sollen wie geplant weiter gehen.
Verdächtigt
Brandstetter wird von der Staatsanwaltschaft Wien verdächtigt, vom ehemaligen Chef der Strafrechts-Sektion im Ministerium, Christian Pilnacek, den Termin einer Hausdurchsuchung erfahren und an seinen Klienten, den Investor Michael Tojner weitergegeben zu haben. Brandstetter war bis 2017 Justizminister, die fragliche Hausdurchsuchung fand 2019 statt. Brandstetter weist den Vorwurf zurück. Tojner gab zuletzt an, durch die Anfrage von Journalisten von der bevorstehenden Razzia erfahren zu haben. Pilnacek wurde vorläufig vom Dienst suspendiert.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat vorige Woche sowohl Brandstetters Notebook als auch - per Amtshilfeansuchen an den Verfassungsgerichtshof - sein Diensthandy beschlagnahmt.
Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Zusammenfassung
- Der Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter, der zuletzt durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien in die Schlagzeilen geraten ist, befindet sich in Spitalsbehandlung.
- Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Montag mitgeteilt hat, wird er für die Dauer der Verhinderung vom Ersatzmitglied Barbara Leitl-Staudinger vertreten.
- Nähere Details zur Erkrankung sind nicht bekannt. Die Beratungen in der laufenden März-Session sollen wie geplant weiter gehen.
- Brandstetter wird von der Staatsanwaltschaft Wien verdächtigt, vom ehemaligen Chef der Strafrechts-Sektion im Ministerium, Christian Pilnacek, den Termin einer Hausdurchsuchung erfahren und an den Investor Michael Tojner weitergegeben zu haben.
- Brandstetter weist den Vorwurf zurück.
- Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.