Rotes Kreuz will Schwerarbeitsregelung auch für Sanitäter
Das Vorhaben der Regierung, Pflegekräften ab 1. Jänner 2026 einen besseren Zugang zur Schwerarbeitspension zu ermöglichen, stelle "eine wichtige Maßnahme für Menschen in Pflegeberufen dar", betonte Schöpfer. Es handle sich um körperlich und psychisch "extrem fordernde Tätigkeiten, die schon lange mehr Anerkennung verdienen".
Der Forderung, auch Sanitäter und Sanitäterinnen von der Regelung zu erfassen, verleiht das Rote Kreuz mit einer Petition Nachdruck. Unter https://wir.roteskreuz.at/sanitaeter-schwerarbeit kann man das Anliegen online unterstützen. "Unsere 8.000 hauptberuflichen Sanitäterinnen und Sanitäter leisten jeden Tag bei jeder Witterung körperliche Schwerarbeit, dazu kommen Nachtdienste und ereignisbedingt unregelmäßige Ruhezeiten", so Präsident Schöpfer. "Trotz interner Hilfestellungen hinterlassen belastende Einsätze auch psychische Spuren. Wir fordern, dass die Bundesregierung dies bei der weiteren Ausarbeitung der Regelungen berücksichtigt."
Eine neue Regelung soll mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten, sagte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Genauso wie ÖVP-Klubobmann August Wöginger betonte sie, dass Betroffene sowie Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter diesen Schritt immer wieder gefordert hätten. Die Maßnahme findet sich auch im Regierungsprogramm der Koalition.
Pflegekräfte sollen damit einen besseren Zugang zur Schwerarbeitspension erhalten - wenn sie mindestens 45 Versicherungsjahre aufweisen und in den letzten 20 Jahren mindestens zehn Jahre Schwerarbeit geleistet haben, können sie mit 60 Jahren in Pension gehen. Budgetär sind 40 Millionen Euro dafür vorgesehen. Trotz der notwendigen 45 Versicherungsjahre geht Schumann davon aus, dass "jede zweite Person, die dann in Pension geht, von dieser Aufnahme in die Schwerarbeit profitieren wird."
Zusammenfassung
- Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer fordert, dass die Schwerarbeitsregelung neben Pflegekräften auch auf die 8000 hauptberuflichen Sanitäter ausgedehnt wird, da diese täglich körperliche Schwerarbeit leisten.
- Die neue Regelung, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, sieht vor, dass Pflegekräfte mit 60 Jahren in Pension gehen können, wenn sie 45 Versicherungsjahre und mindestens zehn Jahre Schwerarbeit nachweisen können.
- Für die Umsetzung der Regelung sind 40 Millionen Euro budgetiert, und Sozialministerin Schumann geht davon aus, dass die Hälfte der Betroffenen von der neuen Maßnahme profitieren wird.