Verfahren wegen Schulpflichtverletzung vervielfacht
Eltern können ihre Kinder daheim unterrichten, weil in Österreich keine Schul-, sondern nur eine Unterrichtspflicht gilt. Kinder können außerdem Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht besuchen, die selbst keine Schulzeugnisse vergeben dürfen. Diese Schüler müssen dann allerdings bei einer Externistenprüfung nachweisen, dass sie die Lernziele erreicht haben. Wer durchfällt, muss im Folgejahr wieder eine öffentliche Schule besuchen. Die Bildungsdirektion kann häuslichen Unterricht außerdem dann schon im Voraus untersagen, "wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die .... Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist".
Über Jahre hinweg wurden bundesweit pro Schuljahr rund 2.400 Kinder und Jugendliche zum häuslichen Unterricht abgemeldet. Im Schuljahr 2021/22 hat die Zahl sich - wohl als Reaktion auf die Corona-Schutzmaßnahmen in den Schulen (Maskenpflicht, Distance Learning) - auf rund 7.500 mehr als verdreifacht, allerdings ist selbst das nur rund ein Prozent der Schüler bis zur neunten Schulstufe. Das Bildungsministerium hat seither die Regeln für den häuslichen Unterricht verschärft, die Zahlen sind mittlerweile wieder zurückgegangen.
Die Verwaltungsgerichte haben sich laut dem "Standard"-Bericht nun mit einer Vielzahl an Fällen zu beschäftigen, in denen etwa die Externistenprüfung verweigert wurde oder die Kinder daheimgeblieben sind, obwohl es von der Bildungsdirektion keine Zustimmung zum häuslichen Unterricht gab. "Wir machen das mit, was die Gesellschaft macht", kommentiert LVwG-Tirol-Vizepräsident Albin Larcher den Anstieg. "Vor ein paar Jahren hatten wir eine größere Welle nach dem Nichtrauchergesetz. Jetzt haben wir eben eine Post-Covid-Welle bei den Verfahren."
Dabei gab es in allen Bundesländern mit Ausnahme von Wien im Vergleich zu früheren Jahren ein Vielfaches an Strafverfahren wegen Schulpflichtverletzung, die mit einer Geldstrafe zwischen 110 und 440 Euro geahndet werden können. Die mit Abstand meisten waren es in Oberösterreich (270), Niederösterreich (147), gefolgt von Salzburg (72), Tirol (66), dem Burgenland (42), Kärnten (41), der Steiermark (36) und Vorarlberg (28). Während die Landesverwaltungsgerichte in einigen Bundesländern von einem klaren Zusammenhang mit Corona (von Protest der Eltern gegen die Schutzmaßnahmen bis zu Schulverweigerung der Kinder) sprechen, kann man diesen etwa in Vorarlberg nicht erkennen. Dort wird auch die vergleichsweise hohe Fallzahl - ein Anstieg von 2 Fällen 2022 auf nunmehr 28 - relativiert. Im Ländle betreffen nämlich alle Verfahren nur eine einzige Familie.
Zusammenfassung
- Seit der Corona-Pandemie ist die Zahl der Verwaltungsstrafverfahren wegen Schulpflichtverletzungen stark gestiegen.
- Hintergrund ist der massive Anstieg an Schulabmeldungen ab Herbst 2021 und daraus folgende Straferkenntnisse, die nun von Eltern beeinsprucht werden.
- Dort wird auch die vergleichsweise hohe Fallzahl - ein Anstieg von 2 Fällen 2022 auf nunmehr 28 - relativiert.
- Im Ländle betreffen nämlich alle Verfahren nur eine einzige Familie.