Ugandas Verfassungsgericht lässt Anti-LGBTQ-Gesetz zu
Das Gesetz hatte sowohl innerhalb der LGBTQ-Gemeinschaft als auch bei den Vereinten Nationen und in westlichen Ländern für Empörung gesorgt. Trotz der Abweisung der Klage kamen die fünf Richter zu der Einschätzung, dass einige Artikel des Gesetzes gegen das in der UNO-Menschenrechtscharta verankerte Recht auf Gesundheit und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard verstoßen. Das Ergebnis sei dennoch, "dass diese Petition im Wesentlichen scheitert", erklärten die Richter.
Geklagt hatten Menschenrechtsaktivisten, Rechtswissenschaftler der Makerere-Universität in Kampala sowie Parlamentsabgeordnete der Regierungspartei MNR. Sie sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschenrechte sowie gegen das von Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre. Die Anhörungen in dem Fall hatten im Dezember begonnen.
Der Anwalt der Kläger, Nicholas Opiyo, nannte die Gerichtsentscheidung im Onlinedienst X eine "Enttäuschung". Für den MNR-Abgeordneten Fox Odoi-Oywelowo war die Entscheidung "erwartet worden". Dennoch sei das Gesetz "schlecht für das Land und hätte schon längst abgeschafft werden müssen", sagte er der Nachrichtenagentur AFP.
Parlamentspräsidentin Anita Among sprach dagegen von einem "großen Erfolg" für Uganda. "Diese Entscheidung beweist, dass alle Teile der Regierung, das Parlament, die Exekutive und die Justiz, ein gemeinsames Ziel haben: Uganda vor negativen ausländischen Einflüssen zu schützen", sagte sie.
Die deutsche Bundesregierung äußerte sich besorgt über das Urteil. "Das Gesetz stellt eine Verletzung dieser grundlegenden und allgemeinen Menschenrechte von queeren Personen dar. Unsere Überzeugung ist klar: Jede Person hat das Recht zu lieben, wen sie will", teilte ein Sprecher mit. Der Kommunikationsdirektor des Nationalen Sicherheitsrates der USA, John Kirby, äußerte sich ähnlich. Philipp Braun vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) in Berlin kommentierte, das sogenannte Anti-Homosexualitäts-Gesetz verfolge nur das Ziel, die LGBTQI -Gemeinschaft zu kriminalisieren und durch staatliche Verfolgung "systematisch auszulöschen".
Das überwiegend christlich geprägte und konservative Uganda ist bekannt für seine Intoleranz gegenüber Homosexualität. Trotz heftiger internationaler Kritik wird das jüngste Gesetz von großen Teilen der Bevölkerung getragen. Viele sehen darin ein Bollwerk gegen den vermeintlichen Sittenverfall des Westens. Ugandas Präsident Yoweri Museveni versicherte, internationalem Druck bezüglich des Gesetzes standhalten zu wollen.
Die USA hatten Anfang Dezember erklärt, Vertretern der ugandischen Regierung aufgrund der Verletzung von Menschenrechten kein Visum mehr zu erteilen. Zudem wurde Uganda aus dem wichtigen Handelsabkommen African Growth and Opportunity Act (Agoa) gestrichen. Die Weltbank setzte alle weiteren Kredite für das Land wegen Gesetzes-Verstößen gegen "grundlegende Werte" aus.
Im vergangenen August war ein 20-Jähriger erstmals auf der Grundlage des umstrittenen Anti-LGBTQ-Gesetzes wegen "schwerer Homosexualität" angeklagt worden. Ihm wurde vorgeworfen, "ungesetzlichen Geschlechtsverkehr" mit einem 41-jährigen Mann gehabt zu haben. Darauf steht die Todesstrafe. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.
Homosexualität ist in vielen afrikanischen Ländern illegal. In Kenia und Tansania drohen darauf Haftstrafen von bis zu 14 Jahren. Im westafrikanischen Ghana stimmte das Parlament Ende Februar für ein Gesetz, das homosexuelle Praktiken unter Strafe stellt. In 32 afrikanischen Ländern ist Homosexualität strafbar.
Zusammenfassung
- Ugandas Verfassungsgericht bestätigt das 'Anti-Homosexualitätsgesetz 2023', welches lebenslange Haft und für 'schwere Homosexualität' sogar die Todesstrafe vorsieht.
- Trotz Anerkennung von Verstößen gegen das Recht auf Gesundheit, Privatsphäre und Religionsfreiheit in Teilen des Gesetzes, lehnte das Gericht eine Aufhebung des Gesetzes ab.
- Die Klage, eingereicht von Menschenrechtsaktivisten, Rechtswissenschaftlern und Abgeordneten der Regierungspartei, argumentierte, das Gesetz verletze Menschenrechte und das verfassungsmäßige Recht auf Schutz vor Diskriminierung.