Trotz Mangel: Viele Junglehrer noch immer ohne Fixvertrag
Das Dienstrecht sieht eigentlich vor, dass Junglehrer an AHS und BMHS nach einem Jahr bereits unbefristet angestellt werden sollen. Dies fordert das Bildungsministerium nun von den Bildungsdirektionen per Erlass ein. Zudem wurden die Länder angewiesen, dies auch an den Pflichtschulen zu tun. Doch einige legen sich quer.
Erlass regelt nur AHS und BMHS
Laut dem Erlass des Bildungsressorts sollen Junglehrer, die mindestens ihren Bachelorabschluss gemacht und ihre Induktionsphase (Berufseinführung durch erfahrene Kollegen am Standort) erfolgreich abgeschlossen haben, nach einem Probejahr einen unbefristeten Vertrag bekommen. Voraussetzung ist, dass sie in gesicherter Verwendung und nicht etwa nur etwa als Karenzvertretung im Einsatz sind.
Vorschreiben kann das Ministerium das den Bildungsdirektionen, aber nur bei den Bundesschulen (AHS, BMHS), bei den Pflichtschulen (v.a. Volks- und Mittelschulen) sind die Länder weisungsberechtigt.
Der Aufforderung des Ministeriums wollen nicht alle Bundesländer folgen:
- Wien und Oberösterreich wollen den Erlass ohne Einschränkungen auch bei den Pflichtschullehrern umsetzen.
- Auch in Kärnten plant man eine Umsetzung des Erlasses, nur der Zeitpunkt ist noch nicht fixiert.
- Die Landesräte in Vorarlberg und Salzburg melden, dass man in ihren Bundesländern bereits seit Jahren so vorgehe.
- Keine Umsetzung der Anregung des Bildungsministeriums ist im Burgenland, in Niederösterreich, Tirol und der Steiermark geplant.
Steiermark will Eignung länger beobachten
"Die Steiermark behält sich vor, die tatsächliche Eignung für den Alltag im Schuldienst im Regelfall ein bis zwei weitere Jahre lang zu beobachten, bis ein unbefristeter Dienstvertrag ausgestellt wird", hieß es aus der Bildungsdirektion zur APA.
Zumindest bei der Bezahlung ergebe sich daraus kein Nachteil und aufgrund der Arbeitsmarkt- und Lehrkräftebedarfssituation sei es nahezu undenkbar, dass der Vertrag einer geeigneten Lehrperson nicht verlängert und zum frühestmöglichen und sinnvollen Zeitpunkt entfristet werde.
Burgenland begründet mit Verkürzung des Befristung
Aus Niederösterreich hieß es auf Anfrage, dass Junglehrer immer so früh wie möglich eine unbefristete Anstellung bekommen. Fix geschehe das erst, wenn jemand den Master sowie die Induktionsphase abgeschlossen und gesicherte Stunden hat.
Im Burgenland hat man sich erst im Jänner darauf geeinigt, das befristete Dienstverhältnis von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. "Das wird auch bis auf weiteres so bleiben", hieß es aus dem Büro von Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) auf APA-Anfrage. Dies erfolge im Einvernehmen mit der Gewerkschaft. Das Vorgehen des Bundes wird somit nicht übernommen.
In Tirol gilt nach derzeitigem Stand weiterhin ein Beschlusses der Landesregierung, dass ab Herbst Landeslehrer planmäßig erst nach drei Jahren unbefristete Verträge erhalten werden.
Zusammenfassung
- Trotz zunehmenden Personalmangels bekommen Junglehrer beim Berufseinstieg teilweise noch immer unsichere Kettenverträge, statt einer Fixanstellung.
- Auf letztere müssen die Pädagogen oft bis zu fünf Jahre warten.