puls24 Logo

Sozialhilfe-Bezieher bekommen Ausbildungsbonus

Nach Beziehern von Arbeitslosenhilfen erhalten auch jene der Sozialhilfe die Chance auf einen Bildungsbonus, wenn sie an längeren AMS-Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen. Die entsprechenden Werte wurden Mittwochabend im Nationalrat über einen Abänderungsantrag noch gegenüber der ursprünglichen Gesetzesvorlage angehoben. So kommt der Bonus, wenn die Maßnahme länger als vier Monate dauert, nun auf 149,40 Euro und nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 136,20 Euro.

Grund ist, dass im Gesetzestext vergessen worden war, den Wert für 2023 entsprechend anzupassen. Bei mehr als einjährigen Schulungen verdoppelt sich der Bonus. Der entsprechende Beschluss des Nationalrats wurde von Koalition und FPÖ getragen. Die SPÖ verlangte vielmehr eine grundsätzliche Reparatur des Sozialhilfegrundsatzgesetzes, das man für einen "Pfusch" hält. Die NEOS wiederum glauben, dass durch weitere Zuschüsse die Motivation, eine Arbeit anzunehmen, weiter gesenkt wird.

Ferner - gegen die Stimmen der NEOS - klar gestellt wurde, dass Nachzahlungen von Heimopferrenten und angesparte Rentenbeträge sowie andere Entschädigungsleistungen für Heimopfer im Bereich der Sozialhilfe nicht als Vermögen zu werten sind. Damit reagiert man auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, der es in einem konkreten Fall als zulässig gewertet hat, am Konto liegende Rentennachzahlungen als Vermögen einzustufen und somit einen Antrag auf Mietbeihilfe abzuweisen.

Neu aussehen wird künftig mancherorts der Dienstzettel. Arbeitgeber werden mittels einer Gesetzesänderung dazu verpflichtet, darauf in jedem Fall den Sitz des Unternehmens, eine kurze Beschreibung der Tätigkeit, die Vergütung von Überstunden, die Art der Auszahlung des Lohns, die Dauer und Bedingungen der Probezeit sowie einen Hinweis auf das Kündigungsverfahren anzugeben und den Dienstzettel unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Voraussetzung für die Ausübung der vereinbarten Tätigkeit sind, sind als Arbeitszeit zu werten und vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin zu bezahlen.

Ein weiterer Beschluss des Abends betraf einen Titelschutz für Sozialberufe. Nur wer eine einschlägige akademische Ausbildung oder eine Diplom-Ausbildung hat, soll sich künftig "Sozialarbeiterin" bzw. "Sozialarbeiter" oder "Sozialpädagogin" bzw. "Sozialpädagoge" nennen dürfen. Wer die betreffenden Berufsbezeichnungen unbefugt verwendet oder eine einschlägige Ausbildung vortäuscht, ist mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 15.000 Euro bedroht. Dagegen stimmten nur die NEOS, deren Abgeordnete Fiona Fiedler eine Mischung aus "Bürokratiemonster" und "Trostpflaster" zu erkennen vermeinte. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) zeigte sich hingegen zufrieden, habe man doch schon bei seiner eigenen Ausbildung an der Akademie für Sozialarbeit in den 1980er-Jahren für eine entsprechende Regel gekämpft.

ribbon Zusammenfassung
  • Sozialhilfeempfänger erhalten bei Teilnahme an längeren AMS-Ausbildungsmaßnahmen einen Bildungsbonus von monatlich 136,2 Euro, der sich bei über einjährigen Schulungen auf 272,4 Euro verdoppelt.
  • Nachzahlungen von Heimopferrenten und angesparte Rentenbeträge werden in der Sozialhilfe nicht als Vermögen angesehen, was eine Reaktion auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist.
  • Ein neuer Titelschutz für Sozialberufe wird eingeführt; nur qualifizierte Personen dürfen sich 'Sozialarbeiter' oder 'Sozialpädagoge' nennen, Verstöße werden mit bis zu 15.000 Euro geahndet.