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Renaturierungsgesetz: ÖVP blitzt mit Anzeige gegen Gewessler ab

Die ÖVP zeigte Umweltministerin Leonore Gewessler wegen ihrer Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz an. Die Staatsanwaltschaft leitet keine Ermittlungen ein, berichtet der "Falter".

Bereits nach der Zustimmung von Gewessler zum EU-Renaturierungsgesetz gingen die Wogen beim schwarzen Koalitionspartner hoch. "Es kann nicht sein, dass eine Ministerin einfach Recht brechen kann", erklärten dabei die ÖVP-Riegen vom Kanzler Karl Nehammer abwärts.

Gewessler selbst sah sich im Recht, sie habe das auch juristisch prüfen lassen.

Die ÖVP brachte daraufhin zwei Anzeigen ein: Eine wegen Nichtigkeit beim EuGH und eine wegen Amtsmissbrauch in Österreich. Die Umweltministerin habe "wissentlich ihre Befugnis missbräuchlich ausgeübt", so die Schwarzen. Dafür drohen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft.

Verfahren zurückgelegt

Wie der "Falter" nun berichtet, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) das Verfahren gegen Gewessler zurückgelegt.

Duell: Brauchen wir das Renaturierungsgesetz?

"Zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 5. September 2024 wird mitgeteilt, dass die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption mit Verfügung vom 3. September 2024 von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen BM Leonore GEWESSLER, BA gemäß § 35c StAG abgesehen hat", zitiert der "Falter" aus einem Schreiben der WKStA an eine Anwaltskanzlei, die für die ÖVP die Klage eingebracht hat.

Gewessler erfreut

Gewessler zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut. Das Renaturierungsgesetz sei "ein Sieg für die Natur", ihre Entscheidung gut gewesen: "Sie war richtig und keineswegs ein Rechtsbruch, wie von mancher Seite vorschnell und lautstark behauptet wurde. Ich bin froh, dass es diese Klarheit nun gibt." Leichtfertig habe sie nicht gehandelt, sondern "aus Verantwortung für künftige Generationen, denen wir eine lebenswerte Heimat hinterlassen wollen", so die Ministerin weiter.

Stocker: "Auffällig schnelle Zurücklegung der WKStA"

"Wir nehmen die auffällig schnelle Zurücklegung der WKStA ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - im Monat vor der Nationalratswahl - zur Kenntnis", reagierte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker in einer Aussendung auf die Nachricht. Die Rechtsansicht der Volkspartei bleibe unverändert. Gewessler habe "Verfassungsrecht gebrochen und war nicht dazu ermächtigt, der Renaturierungsverordnung zuzustimmen", so Stocker.

ribbon Zusammenfassung
  • Die ÖVP zeigte Umweltministerin Leonore Gewessler wegen ihrer Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz an.
  • Die Staatsanwaltschaft leitet keine Ermittlungen ein, berichtet der "Falter".