ÖVP-U-Ausschuss startet am 2. März mit Befragungen
Bis Mitte Juli sind insgesamt 25 Befragungstage in Aussicht genommen. Diese können jedoch Ende Mai um weitere Termine ergänzt werden. Ebenfalls auf den Weg gebracht wurden in der Geschäftsordnungssitzung sechs inhaltlich unterschiedliche (ergänzende) Beweisanforderungen der Opposition.
Dabei handelt es sich um sogenannte Ermittlungsaufträge an Behörden, um diverse Sachverhalte zu erheben. Etwa wurden das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) sowie der Rechnungshof um Unterstützung gebeten. Das BAK soll etwa Befragungen für den U-Ausschuss durchführen. Der Rechnungshof soll wiederum Zahlungsströme zwischen dem Bund und einer Reihe von Firmen aus dem Umfeld von aber auch in direktem oder indirektem Eigentum der ÖVP stehenden Firmen erheben.
Ministerien müssen Daten sichern
Auch die vom Untersuchungsgegenstand betroffenen Ministerien werden verpflichtet, den bestehenden Datenbestand zu sichern und Löschungen für die Dauer des U-Ausschusses auszusetzen. Die Medienbehörde KommAustria wird zudem aufgefordert, dem U-Ausschuss eine Aufstellung von Inseraten diverser Stellen aufzulisten. Und zu guter Letzt wird der neue Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) verpflichtet zu erheben, wie Spenden an die ÖVP - konkret jener von Firmen - steuerlich behandelt wurden. Die Anträge wurden nicht mehrheitlich bestritten und wurden damit wirksam.
Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss ist nach dem Ibiza-Untersuchungsausschuss der 27. in der Zweiten Republik und der sechste nach der neuen U-Ausschuss-Regel. Fünf davon gehen auf ein Minderheitsverlangen zurück, für das es zumindest die Unterstützung eines Viertels der Abgeordneten (46) braucht. Die Dauer des U-Ausschusses ist laut Verfahrensordnung grundsätzlich auf 14 Monate begrenzt, im Bedarfsfall kann er auf bis zu 20 Monate verlängert werden.
Zusammenfassung
- Der Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Korruption der ÖVP startet am 2. März mit den Befragungen.
- Darauf haben sich die Fraktionen laut Parlamentskorrespondenz am Donnerstag geeinigt.
- Die Dauer des U-Ausschusses ist laut Verfahrensordnung grundsätzlich auf 14 Monate begrenzt, im Bedarfsfall kann er auf bis zu 20 Monate verlängert werden.
- Ebenfalls auf den Weg gebracht wurden in der Geschäftsordnungssitzung sechs inhaltlich unterschiedliche (ergänzende) Beweisanforderungen der Opposition.