ÖVP-U-Ausschuss: Karner will Thomas Schmid nicht vorführen lassen
SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer nannte ÖVP-Innenminister Gerhard Karner in einem Statement vor dem U-Ausschuss den "Fluchthelfer" von Thomas Schmid. Die Opposition will den ÖVP-Minister als Auskunftsperson laden. Neben Vorgängen um Auftrags- und Inseratenvergabe im Innenministerium will die Opposition Karner auch zu seiner "Weigerung, (...) den Aufträgen des Untersuchungsausschusses, insbesondere zur Vorführung von Thomas Schmid nachzukommen", befragen.
Thomas Schmid war Ex-ÖBAG-Chef sowie Ex-Generalsekretär im Finanzministerium und einer der engsten türkisen Vertrauten von Ex-Kanzler Sebastian Kurz. Seine Chats waren Auslöser für viele der Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und sorgte für etliche politische Skandale, die letztlich zum Rücktritt von Sebastian Kurz als Kanzler führten. Er ist somit eine zentrale Figur rund in den türkisen Skandalen rund um Sebastian Kurz.
Trotz Beugestrafe nicht erschienen
Deshalb war Schmid bereits mehrmals als Auskunftsperson im ÖVP-U-Ausschuss geladen, blieb jedoch immer unentschuldigt fern. Eine Beugestrafe von 6.000 Euro wurde bereits verhängt - ergebnislos. Nun will die Opposition den Ex-ÖBAG-Chef von den Behörden polizeilich herbeischaffen lassen. Die Polizei wäre damit angehalten, Schmid bis zum nächstmöglichen Befragungstermin festzuhalten, sollte er nach Österreich einreisen. Denn Schmid hat seinen Wohnsitz inzwischen in den Niederlanden.
Mehr dazu:
Doch das Innenministerium sieht dafür keine Grundlage, heißt es in einem Brief an den U-Ausschuss, der PULS 24 vorliegt. Das Ministerium begründet dies so, dass Schmid die neuerliche Ladung inklusive Androhung der behördlichen Vorführung nicht zugestellt werden konnte bzw. die Behörde die Beweislast trage, dass die Androhung rechtmäßig zugestellt wurde. "Es wird daher um Verständnis ersucht, dass sich das Ministerium für Inneres außer Stande sieht, dem Beschluss des Untersuchungsausschusses nachzukommen", heißt es in dem Schreiben.
BMI: "Innenminister würde Schmid sofort vorführen lassen"
Gegenüber PULS 24 sagt ein Sprecher des Innenministeriums: "Der Innenminister würde Thomas Schmid sofort vorführen lassen. Aber er darf nicht, weil die gesetzliche Grundlage fehlt." Zum einen sei nicht geklärt, ob die weitere Ladung "zu eigenen Handen" erfolgt - also Thomas Schmid persönlich übegeben worden - sei. Dies sei aber bei jeder weiteren Ladung nach der ersten Ladung in der Verfahrensordnung für Parlamentarische Untersuchungsausschüsse zwingend festgeschrieben.
Zum anderen sehe die Verfahrensordnung die Vorführung durch die "politische Behörde" vor, nähere Bestimmungen gebe es aber nicht. Es sei daher fraglich, ob der Untersuchungsausschuss aufgrund dieser Bestimmung tatsächlich einen derartigen Eingriff in die persönliche Freiheit anordnen könne, so die Position des Innenministeriums. Weiters komme der Verfassungsdienst des Kanzleramts zu dem Ergebnis, dass unter den "politischen Behörden" nicht die Sicherheitsbehörden zu verstehen seien.
Schmid selbst bestätigte Zustellung
Jedoch hat Schmid bei seiner Aussage vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) - er hatte Berufung gegen die Beugestrafe von 6.000 Euro eingelegt - selbst mehrmals bestätigt, dass ihm die Ladung samt Androhung zugestellt wurde. So hält das BVwG in seinem Beschluss eindeutig fest: "Am 25. oder 26.06.2022 erhielt der Antragsgegner das Kuvert mit der Ladung ausgehändigt und öffnete dieses." Die Ladung inklusive der Androhung einer Beugestrafe sowie einer behördlichen Vorführung gilt demnach als rechtskräftig zugestellt.
Der Artikel wurde um 16:25 Uhr um die ausführliche rechtliche Begründung des Innenministeriums erweitert.
Zusammenfassung
- SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer nannte ÖVP-Innenminister Gerhard Karner im Vorfeld des U-Ausschusses einen "Fluchthelfer" von Thomas Schmid.
- Schmid, dessen berüchtigte Chats viele ÖVP-Ermittlungen ins Rollen brachten, war bereits mehrmals als Auskunftsperson im ÖVP-U-Ausschuss geladen, blieb jedoch immer fern.
- Die Opposition will ihn polizeilich herbeischaffen lassen, doch das Innenministerium lehnt das ab. Es fehle die rechtliche Grundlage.