Österreich stützt EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn
Österreich hat sich dazu entschlossen, im Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen des umstrittenen LGBTQ-Gesetzes aufseiten der Europäischen Kommission Streithilfe zu leisten. "Die Europäische Union fußt auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, die es mit allen Mitteln zu schützen gilt. Das Vertragsverletzungsverfahren ist ein notwendiger Schritt, um Grundrechte lückenlos durchzusetzen", teilte Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) mit.
Das 2021 von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren betrifft das von der rechtsnationalen ungarischen Regierung beschlossene Gesetz zum Verbot von "Werbung" für Homo- und Transsexualität. Publikationen zu diesem Thema müssen in Ungarn mit dem Hinweis "Verboten für unter 18-Jährige" versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden.
LGBTQ-feindliche Politik am Vormarsch
Bereits im Jahr 2021 habe Österreich eine Erklärung gemeinsam mit 17 weiteren Mitgliedsstaaten abgegeben, in der die Sorgen über die diskriminierende Politik Ungarns hinsichtlich LGBTIQ Personen und die damit zusammenhängende Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit ausgedrückt worden sei, betonte Edtstadler in einer Aussendung.
"Die Entscheidung Österreichs, der Europäischen Kommission gegen Ungarn im Vertragsverletzungsverfahren zum umstrittenen LGBTQ-Gesetz Streithilfe zu leisten, ist ein wichtiges Signal für die LGBTIQ-Community in ganz Europa", sagte Ewa Ernst-Dziedzic, die Sprecherin der Grünen für LGBTIQ und Menschenrechte. "Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Auch die ungarische rechtsnationale Fidesz-Partei hat sich daran zu halten." Es finde ein immer größer werdender Backlash gegen die LGBTIQ-Community in vielen europäischen Staaten statt.
Die englische Abkürzung LGBTQ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen und queere Menschen.
Mehr dazu:
Zusammenfassung
- Verfassungsministerin Edtstadler sieht das als notwendigen Schritt, um die Grundrechte durchzusetzen.