Österreich könnte bald Ukraine-Kriegsverbrechen verfolgen
Wie das Justizministerium der APA am Freitag auf Anfrage bestätigte, werde ein Erlass an die Staatsanwaltschaften ausgearbeitet, "durch den die Voraussetzungen für die inländische Gerichtsbarkeit bei Kriegsverbrechen präzisiert werden". Möglicher Anknüpfungspunkt ist dabei die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge durch Österreich.
Grundsätzlich ist die Justiz für im Ausland begangene Straftaten nur zuständig, wenn ein Bezug zu Österreich gegeben ist - etwa über die Staatsbürgerschaft oder den Aufenthalt von Täter bzw. Opfer. Beides ist im Fall der Kriegsverbrechen in der Ukraine unwahrscheinlich. Eine Zuständigkeit kann sich aber auch ergeben, wenn "eine die inländische Gerichtsbarkeit begründende Verletzung österreichischer Interessen vorliegt".
Bei Verletzung österreichischer Interessen
Der Erlass soll nun die Frage beantworten, wann dies der Fall ist. "Insbesondere wird geprüft, ob die Flüchtlingsankünfte in Österreich eine Verletzung österreichischer Interessen und damit eine inländische Gerichtsbarkeit für bestimmte Delikte begründen würde", teilte das Ministerium mit. Wie es auf APA-Anfrage weiter hieß, würde der Erlass jedoch nicht die Rechtsauslegung durch die Gerichte binden.
Unklar blieb, wann der Erlass genau ergehen und auf welche Delikte er sich beziehen wird. Über die entsprechenden Erwägungen hatte am Freitag die "Kleine Zeitung" berichtet. Laut der Zeitung haben bereits Deutschland, Polen und Litauen im Zuge des Ukraine-Krieges die Möglichkeit geschaffen, russische Kriegsverbrecher in der Ukraine vor Gericht stellen zu können.
Internationaler Strafgerichtshof ermittelt breits in Ukraine
Um die Verfolgung von Kriegsverbrechen zu erleichtern, hat die Weltgemeinschaft den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag ins Leben gerufen. Allerdings sind weder Russland noch die Ukraine Parteien des IStGH-Statuts. Die Ukraine hat jedoch erklärt, sich der Jurisdiktion des Weltgerichts freiwillig zu unterwerfen.
Vor der Gründung des IStGH gab es Ad-hoc-Sondertribunale, etwa zu Kriegsverbrechen im früheren Jugoslawien oder Ruanda. IStGH-Chefankläger Karim Khan hat erst diese Woche Schauplätze von Gräueltaten in der Ukraine besucht und das Land als "Tatort" bezeichnet.
Die IStGH-Ermittlungen haben bereits Anfang März begonnen. Als IStGH-Vertragspartei ist Österreich zur Auslieferung mutmaßlicher Kriegsverbrecher verpflichtet.
Zusammenfassung
- In der Ukraine begangene Kriegsverbrechen könnten schon bald auch von der österreichischen Justiz verfolgt werden.
- Wie das Justizministerium der APA am Freitag auf Anfrage bestätigte, werde ein Erlass an die Staatsanwaltschaften ausgearbeitet, "durch den die Voraussetzungen für die inländische Gerichtsbarkeit bei Kriegsverbrechen präzisiert werden".
- Möglicher Anknüpfungspunkt ist dabei die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge durch Österreich.