APA/APA/THEMENBILD/ROBERT JAEGER

Neuregelung des Medienprivilegs im Nationalrat beschlossen

Im Nationalrat ist am Mittwoch die Neuregelung des sogenannten Medienprivilegs beschlossen worden. Damit soll das Redaktionsgeheimnis weiter effektiv geschützt werden. Die dafür nötige Novelle des Datenschutzgesetzes wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie der NEOS im Plenum beschlossen. SPÖ und FPÖ kritisierten die kurzfristige Einbringung der Gesetzesänderung und hatten auch inhaltliche Bedenken.

Die Reparatur des Medienprivilegs war nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) notwendig geworden, wonach Medien nicht prinzipiell von Datenschutzbestimmungen ausgenommen sein dürfen. Die Frist für die Reparatur war bis Ende Juni. Dass sich die Regierung bis zum letzten Moment damit Zeit gelassen hat, lag daran, dass die ÖVP die Materie ursprünglich mit einem "Zitierverbot" aus nicht-öffentlichen Akten junktimieren wollte, der Grüne Koalitionspartner dies aber ablehnte.

Die Opposition kritisierte nun im Nationalrat, dass die komplexe Materie sehr kurzfristig als Abänderungsantrag in den Justizausschuss eingebracht worden war. SPÖ-Mediensprecherin Muna Duzdar übte aber auch an der inhaltlichen Ausgestaltung Kritik: "Der Gesetzesentwurf ist weit davon entfernt, eine Grundlage zu schaffen, um das Redaktionsgeheimnis ausreichend zu schützen", sagte sie. FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan sah Ungereimtheiten bei den Begrifflichkeiten in der Novelle. Durch unbestimmte Begriffe etwa was die Betroffenen betreffe, entstehe "erst recht Rechtsunsicherheit". Die FPÖ beantragte daher die Rückverweisung des Gesetzes in den Justizausschuss, fand damit aber nur die Zustimmung der SPÖ.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) zeigte Verständnis für die Kritik der Opposition, wonach ein ordentliches Begutachtungsverfahren besser gewesen wäre. Jedoch sei die Regierung nach dem VfGH-Urteil vor der sehr komplexen Herausforderung gestanden, die verschiedenen Grundrechte abzuwägen und "eine Balance zu finden zwischen dem Interesse des einzelnen auf Datenschutz und dem Schutz des allgemeinen Interesses auf Schutz der Meinungsfreiheit", rechtfertigte sich Zadić. Auch Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) zeigte sich überzeugt, dass es mit der Neuregelung gelungen sei, kritischen Journalismus, der die Grundvoraussetzung einer unabhängigen Medienlandschaft und damit der Demokratie sei, weiterhin zu ermöglichen.

Die NEOS stimmten für den "schwierigen Kompromiss", nutzte die Debatte aber für Kritik an der FPÖ. Deren Umgang mit Medien sei "die wahre Gefahr" für die Pressefreiheit, so NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter und verwies auf die regelmäßigen freiheitlichen Attacken auf angebliche "Systemmedien", den Ausschluss der Auslandspresse und einiger heimischer Medien von der freiheitlichen Wahlparty und die Finanzierung von "Schwurblerkanälen".

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) begrüßte die Neuregelung am Mittwoch. Aus Sicht des Verbands bleiben die Ausnahmen für Journalismus zwar hinter vergleichbaren geltenden Regelungen anderer EU-Staaten zurück, dennoch hätten "die politisch Verantwortlichen wesentliche Aspekte aus den Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Medienbranche aufgegriffen und so den Kernanliegen nicht nur unseres Verbandes weitgehend Rechnung getragen", lobte VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger in einer Aussendung.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Reparatur des Medienprivilegs war nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden, da Medien nicht prinzipiell von Datenschutzbestimmungen ausgenommen sein dürfen. Die Frist für die Reparatur war bis Ende Juni.
  • Justizministerin Alma Zadić und Medienministerin Susanne Raab verteidigten die Neuregelung als Balance zwischen Datenschutz und Meinungsfreiheit. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) begrüßte die Neuregelung trotz einiger Vorbehalte.